19.11.2014

Einlagen deutscher Sparer künftig sicherer

Das Bundeskabinett hat am 19.11.2014 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen. Mit dieser Richtlinie werden die Einlagensicherungssysteme EU-weit harmonisiert und ein einheitliches Schutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen.

Einlagensicherungssysteme tragen dazu bei, im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören, bei dem Sparer im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen von regulär bis 100.000 € haben. Auch die Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände (DSGV) oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) können sich künftig als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen.

Die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme soll verbessert werden. Sie haben innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen i.H.v. 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzusparen. Weiterhin wird der Schutz der Einleger verbessert durch

  • eine Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20 auf sieben Arbeitstage,
  • einen erhöhten Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen von bis zu 500.000 € bei einer Bank (z.B. für Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden); der Schutz besteht für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Einzahlung,
  • verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung und
  • eine grundsätzlich antragslose gesetzliche Entschädigung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) aufzuspalten. Die bisherigen Regelungen für Anlegerentschädigung werden inhaltlich nicht geändert und künftig in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt. Das Einlagensicherungsgesetz kommt neu hinzu.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

BMF PM Nr. 50 vom 19.11.2014
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