23.03.2021

Entgelt für Darlehens-Kontoauszug rechtswidrig

Die Sparkasse Hegau Bodensee darf für einen Darlehensjahreskontoauszug kein Entgelt berechnen, entschied das LG Konstanz.

LG Konstanz v. 22.1.2021 - T 5 O 68/20
Der Sachverhalt:
Die Sparkasse Hegau-Bodensee verlangte in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung 20 € pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Darlehenskontos. Verbraucher:innen sollten für diesen Kontoauszug bezahlen, auch wenn sie ihn nicht bestellt und dafür keinerlei Verwendung hatten.

Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse nach einer Verbraucherbeschwerde ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, ging der Fall vor Gericht.

Das LG untersagte der Bank, die Klausel weiter zu nutzen, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt würden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Gründe:
Die Klausel ist unwirksam, da das Kreditinstitut mit der Entgeltkausel Aufwand für Tätigkeiten auf seine Kund:innen abwälzt, die es aus eigenem Interesse erbringt.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg PM vom 16.3.2021
Zurück