07.03.2013

EU-Kommission stoppt Sonderbehandlung deutscher Anbieter bei Mobilfunk-Zustellungsentgelten

Die EU-Kommission hat Pläne der deutschen Telekom-Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur (BNetzA), ausgesetzt, die nach Ansicht der Kommission dazu führen könnten, dass die Anrufzustellungsentgelte in deutschen Mobilfunknetzen um über 80 Prozent höher sind als in vielen anderen Mitgliedstaaten. Dadurch würden den deutschen Verbrauchern ungerechtfertigt hohe Preise für ihre Handygespräche berechnet.

Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, wobei jeder Netzbetreiber im Hinblick auf den Zugang zu den Kunden in seinem eigenen Netz eine beherrschende Marktstellung innehat. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die Verbraucher und Unternehmen zahlen müssen.

In ihrem Vorschlag hält sich die BNetzA ausdrücklich nicht an die Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte, die die Kommission in ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung von 2009 vorgegeben hatte. Diese Empfehlung ist Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts. Neben der Tatsache, dass die deutschen Verbraucher dadurch überhöhte Preise bezahlen, besteht auch die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber quersubventionieren.

In dem an die BNetzA verschickten Schreiben erläutert die Kommission, warum die im BNetzA-Vorschlag vorgesehenen neuen Entgelte gegen die Grundsätze und Ziele des EU-Telekommunikationsrechts verstoßen, wonach die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen müssen.

Hintergrund:
Ende Januar 2013 übermittelte die BNetzA der Kommission den Entwurf ihrer Pläne zur Regulierung des Mobilfunk-Zustellungsmarkts in Deutschland. Dieser Vorschlag umfasst auch eine Preiskontrollmethode mit dem nun gestoppten Berechnungsverfahren für Mobilfunk-Anrufzustellungsentgelte. Im Rahmen der neuen Befugnisse nach Art. 7a der Telekommunikationsrichtlinie wird die Kommission jetzt in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK in den kommenden drei Monaten Gespräche mit der BNetzA darüber führen, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werden kann. Für diesen Zeitraum wird die Umsetzung des Vorschlags ausgesetzt.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Kommission PM vom 1.3.2013
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