17.12.2013

EU-Parlament will grundlegende Kontodienste für alle

Das EU-Parlament hat am 12.12.2013 für einen EU-Gesetzentwurf gestimmt, der jedem, der seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der EU hat, einen Anspruch auf Zugang zu grundlegenden Kontodiensten ermöglichen soll. Die endgültige Fassung des Gesetzes muss in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart werden.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Banken Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - etwa Barabhebungen und Zahlungsvorgänge innerhalb der Union - anbieten müssen. Wenige Ausnahmen sollen durch die EU-Mitgliedstaaten objektiv und mit Einschränkungen festgelegt werden dürfen. Die Zahlungskonten sollen jedem offenstehen, der legal in der EU ansässig ist, und der eine echte Verbindung zum Mitgliedstaat des Zahlungsdienstleisters hat. Dieser darf die Eröffnung eines solchen Kontos nicht verweigern.

Darüber hinaus sollen die Gebühren und Regeln solcher Konten transparent und vergleichbar gestaltet werden und der Wechsel zu einem anderen Geldinstitut, das bessere Konditionen anbietet, möglich sein. Überziehungen oder Kredite sind bei Basiskonten nicht gestattet. Alle Banken müssten diese Konten als Teil ihrer regelmäßigen Geschäftstätigkeit und zu niedrigeren Gebühren als andere Dienstleistungen anbieten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des EU-Parlaments finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit zahlreichen weiterführenden Links hier.

EU-Parlament PM vom 12.12.2013
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