23.10.2013

EU-Rat beschließt Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus für die Eurozone (SSM)

Der Rat der Europäischen Union hat am 15.10.2013 die Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) verabschiedet und die Verordnung Nr. 1093/2010 (EBA-Verordnung) novelliert, die die Grundlage einer einheitlichen Aufsicht über die bedeutendsten europäischen Großbanken bilden. Das Europäische Parlament hatte bereits am 12.9.2013 zugestimmt.

Voraussichtlich ab Herbst 2014 kann damit die Europäische Zentralbank (EZB) die rund 130 Institute in der Euro-Zone beaufsichtigen, deren Bilanzsummen mehr als 30 Mrd. € oder 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes betragen. Bis zum Starttermin der einheitlichen Aufsicht wird die EZB sich inhaltlich und personell auf ihre neue Tätigkeit vorbereiten. Im ersten Halbjahr 2014 wird sie die Bilanzen der Banken überprüfen, die sie beaufsichtigen wird. Die Regeln, denen die Bilanzüberprüfung folgen soll, werden derzeit von EZB und nationalen Aufsehern ausgearbeitet. Personell wird sich die EZB mit etwa 1.000 neuen Mitarbeitern verstärken. Mit der Verabschiedung der Verordnung kann nun auch der entsprechende Rekrutierungsprozess starten.

Die EBA-Verordnung tritt voraussichtlich Ende Oktober 2013 in Kraft, die SSM-Verordnung Anfang November 2013.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der BaFin finden Sie die Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

BaFin PM vom 15.10.2013
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