04.11.2014

EZB übernimmt Bankenaufsicht im Euroraum

Die Europäische Zentralbank ist seit dem 4.11.2014 die zentrale Bankenaufsichtsbehörde im Euroraum. Sie übernimmt die direkte Aufsicht über rund 120 Banken oder Bankengruppen, darunter 21 aus Deutschland; insgesamt machen diese Banken rd. 85 Prozent der Bilanzsumme aller Institute im Euroraum aus.

Die EZB steht an der Spitze des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism), dem auch die nationalen Aufsichtsbehörden angehören. Diese unterstützen die EZB im Rahmen der für jede Bank gebildeten Aufsichtsteams. Darüber hinaus haben die nationalen Behörden weiterhin die Aufsicht der restlichen Institute im jeweiligen Land. In Deutschland ist die BaFin also weiter für rund 2.000 kleinere Kreditinstitute zuständig.

Im Rahmen der neuen Bankenaufsicht erhält die EZB weitreichende Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse:

  • Ausschließliche Zuständigkeit für die Erteilung der im EU-Recht geregelten Banklizenzen oder deren Entzug
  • Beurteilung des Erwerbs von Beteiligungen von mindestens 10 Prozent
  • Überwachung der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen bei den von ihr unmittelbar beaufsichtigten Banken
  • Möglichkeit der Festlegung von erhöhten Eigenkapitalanforderungen
  • Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen
  • Frühzeitiges Intervenieren bei Fehlverhalten der Banken
  • In begrenztem Rahmen Rechtssetzungsbefugnis im Bereich der Bankenaufsicht durch Erlass von Verordnungen und Veröffentlichung von Leitlinien oder Empfehlungen.

Um potenzielle Ziel- und Interessenskonflikte zwischen der Geldpolitik und der Bankenaufsicht - zukünftig sind nun beide Aufgabenfelder in der EZB angesiedelt - zu vermeiden, wird die Governance-Struktur der EZB erweitert. Zur Erfüllung ihrer neu übertragenen Aufgaben bekommt die EZB ein neues Aufsichtsgremium, das Supervisory Board. Es besteht aus Vertretern der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden. Unterstützt wird dieses von einem Lenkungsausschuss, der sich im Wesentlichen aus einem Teil der Mitglieder des Aufsichtsgremiums zusammensetzt.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die Pressemitteilung mit einem Link zum Themenportal zur Europäischen Bankenunion hier.

BMF PM Nr. 44 vom 4.11.2014
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