Falschvorwürfe gegen Soldaten nicht umgehend gelöscht: Ordnungsgeld von 100.000 € gegen Meta
LG Frankfurt a.M. v. 28.5.2026 - 2-03 O 128/26
Der Sachverhalt:
Auf der von Meta betriebenen Plattform Facebook wurden falsche Behauptungen über einen im Gaza-Streifen eingesetzten Soldaten gepostet. Er wurde zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnet. Sein Klarname und sein Bildnis wurden veröffentlicht.
Gegen diese Einträge ging der Soldat in einem Eilverfahren vor der Pressekammer des LG vor. Die Kammer untersagte Meta mit Beschluss vom 23.3.2026 die Veröffentlichung dieser wahrheitswidrigen Einträge auf Facebook und drohte für den Fall der Nichtbeachtung ein Ordnungsgeld an. Diese Anordnung wurde Meta einen Tag später zugestellt. Die Einträge auf Facebook wurden zunächst nicht gelöscht. Anfang April 2026 beantragte der Antragsteller daher den Erlass eines Ordnungsgeldes gegen Meta. Am 8. bzw. 10.4.2026 wurden die Posts von der Plattform entfernt.
Mit Beschluss vom 28.5.2026 hat die Pressekammer des LG gegen Meta ein Ordnungsgeld von 100.000 € verhängt. Der Beschluss kann binnen zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Gründe:
Meta hat für insgesamt 15 bzw. 17 Tage die Unterlassungs- bzw. Löschungsanordnung nicht beachtet. Dieser im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum wiegt hier besonders schwer, weil unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers Falschvorwürfe verbreitet wurden, wonach er Kriegsverbrechen begangen habe. Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können. Das gilt umso mehr, als dafür kein hoher Aufwand betrieben werden müsste.
Die Angaben von Meta zu internen Verzögerungsprozessen einschließlich Sprachhürden wirken eher schulderhöhend als schuldrelativierend. Denn damit räumt Meta ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen. Der Vortrag von Meta, der zu Unrecht als Kriegsverbrecher öffentlich gebrandmarkte Antragsteller habe allenfalls geringfügige negative Auswirkungen befürchten müssen, beinhaltet eine Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrelevanz von unzulässigen Äußerungen im Internet. Insgesamt ist daher ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe gerechtfertigt.
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LG Frankfurt a.M. PM vom 8.6.2026
Auf der von Meta betriebenen Plattform Facebook wurden falsche Behauptungen über einen im Gaza-Streifen eingesetzten Soldaten gepostet. Er wurde zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnet. Sein Klarname und sein Bildnis wurden veröffentlicht.
Gegen diese Einträge ging der Soldat in einem Eilverfahren vor der Pressekammer des LG vor. Die Kammer untersagte Meta mit Beschluss vom 23.3.2026 die Veröffentlichung dieser wahrheitswidrigen Einträge auf Facebook und drohte für den Fall der Nichtbeachtung ein Ordnungsgeld an. Diese Anordnung wurde Meta einen Tag später zugestellt. Die Einträge auf Facebook wurden zunächst nicht gelöscht. Anfang April 2026 beantragte der Antragsteller daher den Erlass eines Ordnungsgeldes gegen Meta. Am 8. bzw. 10.4.2026 wurden die Posts von der Plattform entfernt.
Mit Beschluss vom 28.5.2026 hat die Pressekammer des LG gegen Meta ein Ordnungsgeld von 100.000 € verhängt. Der Beschluss kann binnen zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Gründe:
Meta hat für insgesamt 15 bzw. 17 Tage die Unterlassungs- bzw. Löschungsanordnung nicht beachtet. Dieser im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum wiegt hier besonders schwer, weil unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers Falschvorwürfe verbreitet wurden, wonach er Kriegsverbrechen begangen habe. Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können. Das gilt umso mehr, als dafür kein hoher Aufwand betrieben werden müsste.
Die Angaben von Meta zu internen Verzögerungsprozessen einschließlich Sprachhürden wirken eher schulderhöhend als schuldrelativierend. Denn damit räumt Meta ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen. Der Vortrag von Meta, der zu Unrecht als Kriegsverbrecher öffentlich gebrandmarkte Antragsteller habe allenfalls geringfügige negative Auswirkungen befürchten müssen, beinhaltet eine Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrelevanz von unzulässigen Äußerungen im Internet. Insgesamt ist daher ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe gerechtfertigt.
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