17.08.2016

Freies WLAN und Ende des Routerzwangs

Kürzlich sind das "Routergesetz" sowie Neuregelungen zu WLAN in Kraft getreten. Damit wurden der sog. Routerzwang beendet und Möglichkeiten und Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt ausgebaut und gestärkt.

Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten, sog. "Routergesetz", ist am 1.8.2016 in Kraft getreten (Überblick & Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens hier im CRonline Gesetzgebungsreport). Damit soll sichergestellt werden, dass die Endkunden der Telekommunikationsanbieter geeignete Endgeräte auf dem Markt kaufen und anschließen können. Erfasst sind alle Arten von Endgeräten wie Router oder Kabelmodem. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herausgeben müssen.

Das zweite Gesetz zur Änderung des TMG, das sog. "WLAN-Gesetz", ist bereits am 27.7.2016 in Kraft getreten (Überblick & Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens hier im CRonline Gesetzgebungsreport). Das Gesetz stellt klar, dass alle WLAN-Anbieter - sowohl private Betreiber wie auch geschäftsmäßige Anbieter wie Cafés, Hotels oder Bürgerämter - für Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAN nicht schadensersatzpflichtig sind und sich auch nicht strafbar machen. Zusammen mit der Klarstellung zur Abschaffung der sog. Störerhaftung (keine Haftung der Anbieter auf Beseitigung und Unterlassen) soll das Gesetz dazu beitragen, WLAN-Betreibern die notwendige Rechtssicherheit zu verschaffen, um neue Geschäftsmodelle zu fördern und bestehende Geschäftsmodelle weiter auszubauen.

BMJV PM vom 1.8.2016
Zurück