Google Flights-Angaben zur Emissionseinsparung irreführend
LG Berlin II v. 27.5.2025 - 15 O 349/24
Der Sachverhalt:
Das Suchportal zeigt bei den Flugoptionen u.a. einen CO2-Verbrauch an. Bei einigen Flügen finden sich Prozentzahlen, die auf Emissions-Einsparungen hinweisen sollen. Für einen Lufthansa-Flug von Frankfurt/M. nach Paris wurden zum Zeitpunkt der Klageeinreichung z.B. "61 kg CO2e" und - grün hervorgehoben - "-31 % Emissionen" angezeigt. Dabei handelte es sich um eine modellhafte Schätzung der Emissionseinsparung im Vergleich zu den Emissionen, die ein Flug auf dieser Route im Durchschnitt verursacht. Das erfuhren Nutzer aber nur, wenn sie den Mauszeiger über dem eingekreisten "i" neben der angezeigten Emissionseinsparung bewegten ("Mouse-Over") und den daraufhin eingeblendeten Text lasen.
Das LG folgte der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass die Angaben zum CO2-Ausstoß auf Google Flights irreführend waren.
Die Gründe:
Die Angaben auf dem Vermittlungsportal der Beklagten erwecken den falschen Eindruck, dass es sich bei den beworbenen Emissionseinsparungen um die tatsächliche Einsparung von Emissionen auf dem konkreten Flug handelt und nicht um eine bloße Schätzung. Bei umweltbezogenen Angaben gilt ein besonders strenger Maßstab, um eine Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Deshalb hätte Google unmissverständlich und sofort wahrnehmbar darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den CO2-Angaben lediglich um Schätzwerte mit beschränkter Aussagekraft handelt. Eine bloße Verlinkung auf nähere Informationen oder der nur mittelbar wahrnehmbare Hinweis bei Aktivierung des "Mouse-Over" reicht nicht aus.
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ESGZ 2025, 58
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juris
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Die Angaben auf dem Vermittlungsportal der Beklagten erwecken den falschen Eindruck, dass es sich bei den beworbenen Emissionseinsparungen um die tatsächliche Einsparung von Emissionen auf dem konkreten Flug handelt und nicht um eine bloße Schätzung. Bei umweltbezogenen Angaben gilt ein besonders strenger Maßstab, um eine Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Deshalb hätte Google unmissverständlich und sofort wahrnehmbar darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den CO2-Angaben lediglich um Schätzwerte mit beschränkter Aussagekraft handelt. Eine bloße Verlinkung auf nähere Informationen oder der nur mittelbar wahrnehmbare Hinweis bei Aktivierung des "Mouse-Over" reicht nicht aus.
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