07.07.2025

Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung: DAV kritisiert Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Stellung genommen. Der DAV regt u.a. an, den Anwendungsbereich präziser und EU-rechtskonform zu gestalten sowie Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutze. Auslagerungsunternehmen sollten außerdem nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich verpflichtet werden.

Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der Richtlinie, regt jedoch an,
  • den Anwendungsbereich präziser und EU-rechtskonform zu gestalten, da derzeit Bedenken wegen
    - der Regelung zu "vernachlässigbaren" Geschäftsaktivitäten,
    - einem unklaren Grad der geforderten Unabhängigkeit von verbundenen und Partnerunternehmen sowie
    - unklaren Begrifflichkeiten in Anlage 2 bestehen;
     
  • Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt;
     
  • Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten;
     
  • Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten;
     
  • den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben;
     
  • sich zu bemühen, im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens für eine verbesserte Übersichtlichkeit der neuen Regelungen Sorge zu tragen.


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