Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung: DAV kritisiert Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der Richtlinie, regt jedoch an,
DAV Stellungnahme Nr. 30 aus Juli 2025
- den Anwendungsbereich präziser und EU-rechtskonform zu gestalten, da derzeit Bedenken wegen
- der Regelung zu "vernachlässigbaren" Geschäftsaktivitäten,
- einem unklaren Grad der geforderten Unabhängigkeit von verbundenen und Partnerunternehmen sowie
- unklaren Begrifflichkeiten in Anlage 2 bestehen;
- Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt;
- Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten;
- Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten;
- den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben;
- sich zu bemühen, im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens für eine verbesserte Übersichtlichkeit der neuen Regelungen Sorge zu tragen.
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