21.01.2021

Kabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Das Bundeskabinett hat am 20.1.2021 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberechts beschlossen. Der Entwurf verbessert den Schutz der Verbraucher*innen vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle und ermöglicht eine wirksamere Durchsetzung des Verbraucherrechts.

Mit dem Gesetzentwurf soll für Verbraucher*innen die Transparenz im Online-Handel verbessert werden. Auf Online-Marktplätzen soll besser zu erkennen sein, von wem Produktbewertungen tatsächlich stammen und warum die Verkaufsplattformen bestimmte Produkte in ihrer Auflistung weiter oben oder weiter unten aufführen. Praktiken, mit denen gerade ältere Menschen bei sog. "Kaffeefahrten" unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden, sollen deutlich erschwert und Verbraucher*innen besser geschützt werden. Hierzu werden die Anzeige- und Informationspflichten der Veranstalter verschärft und der Bußgeldrahmen deutlich erhöht. Auch der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln bei solchen Fahrten soll verboten werden.

Auch Influencer und Bloggerinnen sollen mehr Rechtssicherheit bekommen. Künftig soll gelten: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, muss ein Posting als Werbung gekennzeichnet werden. Verbraucher*innen wissen dann, woran sie sind: Sie können besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist und ob sie ihr vertrauen wollen.

Der Regierungsentwurf enthält folgende Kernpunkte:
  • Rankings und Verbraucherbewertungen auf Online-Marktplätzen: Betreiber von Online-Marktplätzen müssen darüber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer handelt. Ermöglichen Vergleichs- und andere Vermittlungsplattformen Verbraucher*innen die Suche nach Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter, müssen sie die Hauptparameter ihres Rankings und die Gewichtung dieser Parameter offenlegen. Machen Plattformen, Webshops oder andere Unternehmer Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich, müssen sie darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen.
  • Individuelle Rechtsbehelfe: Verbraucher*innen, die durch schuldhafte unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt worden sind, erhalten einen Anspruch auf Schadensersatz. Bestimmte grenzüberschreitende Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften in der EU stellen in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit dar, um diese Verstöße einheitlicher sanktionieren zu können.
  • Verbot der Vermarktung wesentlich unterschiedlicher Waren als identisch (Dual Quality): Identisch gekennzeichnete und vermarktete Waren können in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Beschaffenheit oder Rezeptur haben. Zukünftig ist vorgesehen, dass die Vermarktung einer Ware als identisch zu einer in anderen Mitgliedstaaten auf dem Markt bereitgestellten Ware unzulässig ist, wenn sich die Waren im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und Merkmale wesentlich unterscheiden. 
  • Kaffeefahrten: Das Gesetz erweitert die Anzeigepflicht der Veranstalter*innen gegenüber der zuständigen Behörde auch bei ins Ausland führenden Kaffeefahrten und verschärft die Informationspflichten bei der Bewerbung solcher Veranstaltungen. Der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten wird verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 € auf 10.000 € erhöht.
  • Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation: Der Gesetzentwurf stellt zudem klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Linkhinweis:

  • Für den auf den Webseiten des BMJV veröffentlichten Entwurf klicken Sie bitte hier.
BMJV PM vom 20.1.2021
Zurück