01.01.2013

Kabinett beschließt Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie

Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung beschlossen. Danach sollen Verbraucher künftig beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen europaweit einheitliche Rechte erhalten; insbesondere der grenzüberschreitende Handel über das Internet soll durch einheitliche Regeln attraktiver werden.

Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen und die Situation für Verbraucher und Unternehmer beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen verbessern. Die Informationspflichten als auch das Widerrufsrecht beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen sind europaweit vollständig harmonisiert. Die bewährten Regelungen über im Fernabsatz vertriebene Finanzdienstleistungen gelten künftig auch für Finanzdienstleistungen, die außerhalb von Geschäftsräumen vermarktet werden. Dies entspricht einem vergleichbaren Schutzbedürfnis der Verbraucher in beiden Situationen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Pflichten für alle Verbraucherverträge vor, die unabhängig von der Vertriebsform gelten. Insbes. wird die Möglichkeit der Unternehmen eingeschränkt, von Verbrauchern Entgelte für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarten) oder den Anruf bei einer Kundendienst-Hotline zu verlangen. Die Vorschriften sollen die Verbraucher davor schützen, dass ihnen bei der Erfüllung ihrer Zahlungspflicht oder bei Problemen mit der gekauften Ware hohe Kosten entstehen.

Die europaweite Angleichung der Rechtsvorschriften beseitigt Hindernisse und verringert Transaktionskosten für Unternehmer, die ihre Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten. Unternehmen können zukünftig auch ein europaweites Muster für die Widerrufsbelehrung benutzen. Schließlich erlischt das bislang "ewige" Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung zukünftig nach einem Jahr und 14 Tagen. Hierdurch erhalten Unternehmer mehr Rechts- und Planungssicherheit.

Der Gesetzentwurf wird nun über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung von Europarecht. Die Richtlinie 2011/83/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 13.12.2013 die zur Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften zu erlassen. Ziele der Richtlinie sind ein hohes Verbraucherschutzniveau und ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Regierungsentwurf hier

BMJ PM vom 19.12.2012
Zurück