14.12.2011

Kartellrecht: EU-Kommission erklärt Verpflichtungszusagen von IBM für bindend

Die EU-Kommission hat am 14.12.2011 die Verpflichtungszusagen von IBM, den Wettbewerb auf dem Markt für Mainframe-Wartung gewährleisten, für bindend erklärt. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, unabhängigen Anbietern von Mainframe-Wartungsdiensten Ersatzteile und technische Informationen rasch und zu wirtschaftlich angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

Mainframes
Mainframes sind Hochleistungsrechner, die von Großunternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Speicherung und Verarbeitung von Geschäftsinformationen eingesetzt werden. Um die Kontinuität der Geschäftsabläufe zu gewährleisten, ist daher eine rasche Wartung der Großrechner erforderlich. Die Wartungsdienste für die Mainframes von IBM werden sowohl von IBM selbst als auch von Drittanbietern angeboten. Unabhängige Anbieter von Wartungsdiensten benötigen einen schnellen Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen, um sich auf diesem Markt wirksam behaupten zu können.

Die EU-Kommission hatte Bedenken, dass IBM seinen Wettbewerbern entgegen den Kartellvorschriften der EU, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagen, bei der Versorgung auf dem Markt für Mainframe-Wartungsdienste unangemessene Bedingungen auferlegt haben könnte. Ihr Beschluss stützt sich auf Art. 9 der Kartellverordnung Nr. 1/2003. Mit diesem Beschluss erklärt die Kommission die Verpflichtungszusagen für IBM für rechtlich bindend, ohne dabei feststellen zu müssen, ob ein Verstoß gegen die EU-Vorschriften vorlag.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie den Volltext der Pressemitteilung.

EU-Kommission PM vom 14.12.2011
Zurück