13.11.2023

Kein vorbeugender Rechtsschutz eines Journalisten auf Unterlassungen des BND bei künftigen Anfragen

Ein Journalist, der zu Pressekontakten einer Behörde mit anderen Medienvertretern recherchiert, kann im Hinblick auf seine erst künftigen Auskunftsbegehren nicht verlangen, dass die Behörde auf die Anhörung Betroffener verzichtet.

BVerwG v. 9.11.2023 - 10 A 3.23
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist Journalist bei einer Tageszeitung. Er verlangte verschiedene Auskünfte des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu dessen Einzelhintergrundgesprächen mit Vertretern anderer Medien verlangt (vergleiche Parallelverfahren 10 A 2.23). Vor Erteilung einer Antwort wandte sich der BND in anonymisierter und abstrahierter Form an die betroffenen Medien, um zu erfragen, ob dort Einwände gegen entsprechende Auskünfte bestünden. Der Kläger verlangte vom BND die Abgabe einer Erklärung, es bei künftigen Rechercheanfragen zu unterlassen, die betroffenen Medien anzuhören. Der BND lehnte die Abgabe einer entsprechenden Erklärung ab.

Das BVerwG wies die Unterlassungsklage ab.

Die Gründe:
Die Klage ist bereits unzulässig.

Die Klage bezieht sich auf künftige Rechercheanfragen des Klägers zu Hintergrundgesprächen mit Medien mit nicht näher bekanntem Inhalt. Vorbeugender verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz setzt voraus, dass der Kläger das von der Behörde erwartete Verhalten konkret bezeichnet, um dem Gericht eine Rechtmäßigkeitsprüfung zu ermöglichen. Nach dem Vortrag des BND wird es jedoch bei zukünftigen Rechercheanfragen betreffend Hintergrundgespräche nicht in jedem Falle erneut zu einer Anhörung der betroffenen Medien kommen.

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer etwaigen Anhörung betroffener Medienvertreter kommt es außerdem einzelfallbezogen auf die betroffenen Belange auf Seiten des Klägers wie auch auf Seiten der anderen Medienvertreter an, im Besonderen auf den Schutz ihres Grundrechts der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Gestalt des Recherchegeheimnisses. Ihre Abwägung ist ohne Kenntnis des näheren Inhalts einer künftigen Rechercheanfrage des Klägers nicht möglich.

Mehr zum Thema:

Online-Datenbanken

Online in Datenbanken zu recherchieren gehört im Steuerrecht und im juristischen Bereich für jeden Juristen und Steuerberater zum beruflichen Alltag. Unsere Online-Module, Zeitschriften-Datenbanken und Loseblattwerk-Datenbanken aus den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und IT-Recht beinhalten führende Fachzeitschriften und die praxisrelevanten Premiumwerke aus unserem Hause. Und das Beste für Sie: Sie können die Angebote einfach mindestens 4 Wochen gratis nutzen und in Ihrer Berufspraxis auf die Probe stellen.

Tutorial-Videos zu Otto Schmidt online auf unserem Youtube-Kanal

BVerwG PM Nr. 86 vom 9.11.2023
Zurück