06.11.2012

Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller

Das Bundeskabinett hat am 31.10.2012 den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des UrhG beschlossen. Damit wird die Dauer des rechtlichen Schutzes für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert; außerdem soll sichergestellt werden, dass die Künstler an den Mehreinnahmen der Tonträgerhersteller beteiligt werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2011/77/EU in nationales Recht umgesetzt werden. Von der Verlängerung der Schutzdauer werden Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler und Tonträger erfasst, deren Schutzdauer am 1.11.2013 noch nicht erloschen ist und die nach dem 1.11.2013 entstehen. Ein Tonträgerhersteller wird wegen der verlängerten Schutzdauer mehr Einnahmen durch die Verwertung des Tonträgers erzielen können. Damit der ausübende Künstler, der seine Rechte gegen eine Pauschalvergütung dem Tonträgerhersteller eingeräumt oder übertragen hat, an diesen Mehreinnahmen beteiligt wird, erhält er für den Zeitraum der verlängerten Schutzdauer einen neuen zusätzlichen Vergütungsanspruch i.H.v. 20 Prozent der Einnahmen des Tonträgerherstellers.

Wenn ein Tonträgerhersteller die Aufzeichnung einer Darbietung, die ohne die Verlängerung der Schutzdauer gemeinfrei wäre, nicht in einer ausreichenden Anzahl von Kopien zum Verkauf anbietet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, so hat der ausübende Künstler nach Ablauf des 50. Schutzjahres künftig ein Kündigungsrecht gegenüber dem Tonträgerhersteller. In diesem Fall fallen die Rechte an den ausübenden Künstler zurück. Entsprechend der Richtlinienvorgaben wird daneben die Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text, die eigens für die gemeinsame Verwendung geschaffen wurden, auf einheitlich 70 Jahre nach dem Tode des längstlebenden Urhebers, des Texturhebers oder des Musikkomponisten festgelegt.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des UrhG hier (pdf-Dokument).

BMJ PM vom 31.10.2012
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