03.03.2026

Meta-Konzern muss Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen zahlen

Die Datenverarbeitung durch Meta ist nicht gerechtfertigt, sondern stellt ein System anlassloser Datensammlung dar, das Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung widerspricht. Die Höhe der Schadensersatzsumme war aufgrund der langanhaltenden und weitreichenden Aufzeichnung eines beträchtlichen Teils des Privatlebens des Klägers begründet.

Thüringer OLG v. 2.3.2026 - 3 U 31/25
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist Nutzer eines sozialen Netzwerks der beklagten Meta Platforms. Die Beklagte stellt Betreibern von Webseiten und Apps sog. "Business Tools" zur Verfügung, die eine Nachverfolgung des Surfverhaltens auch außerhalb ihrer Plattformen ermöglichen. Dabei werden personenbezogene Daten, darunter sensible Gesundheitsdaten (etwa bei Recherchen zu psychischen Erkrankungen, Arztbesuchen oder Medikamentenbestellungen), erhoben und gespeichert - auch ohne Login oder wirksame Einwilligung.

Der Kläger rügte eine anlasslose, umfassende Datenerhebung unter Verstoß gegen Grundsätze des europäischen Datenschutzrechts (Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung) und begehrte immateriellen Schadensersatz sowie Auskunft und Löschung.

Das OLG hat der Klage teilweise stattgegeben. Allerdings wurde die Revision zum BGH zugelassen.

Die Gründe:
Die Beklagte ist zur Zahlung von 3.000 € sowie zur Auskunftserteilung und Löschung verpflichtet.

Die Datenverarbeitung durch Meta ist nicht gerechtfertigt, sondern stellt ein System anlassloser Datensammlung dar, das Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung widerspricht. Die Höhe der Schadensersatzsumme war aufgrund der langanhaltenden und weitreichenden Aufzeichnung eines beträchtlichen Teils des Privatlebens des Klägers begründet.

Neben Schadensersatz ist der Meta-Konzern auch zu einer umfassenden Erteilung einer Auskunft über die von ihm gesammelten personenbezogenen Daten des Klägers sowie zu deren Löschung verpflichtet.

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