22.03.2023

Musterfeststellungsverfahren zur Zinsanpassung für Sparverträge

Die Ostsächsische Sparkasse ist verpflichtet, die Zinsanpassung für Sparverträge, die nicht über eine wirksame Regelung zur Anpassung des variablen Zinses verfügen, auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen.

OLG Dresden v. 22.3.2023 - 5 MK 1/22
Der Sachverhalt:
In dem vorliegenden Musterfeststellungsverfahren ging es um die Frage, wie variable Zinsreihen in Prämiensparverträgen für den Verbraucher transparent angepasst werden können. Vertragliche Regelungen, die allein auf Aushänge in den Kassenräumen verweisen, sind nicht wirksam. Die klagende Verbraucherzentrale begehrte die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsberechnung bei formularmäßigen Prämiensparverträgen der beklagten Ostsächsischen Sparkasse, die diese bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen ab dem Jahr 1993 bis Juni 2010 angeboten hatten.

Das OLG gab der Klage statt und entschied, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Zinsanpassung für Sparverträge, die nicht über eine wirksame Regelung zur Anpassung des variablen Zinses verfügen, auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere vorzunehmen. Gegen das Urteil ist die Revision zum BGH statthaft.

Die Gründe:
Die Zinsberechnung ist auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank der "Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Börsennotierte Bundeswertpapiere/ RLZ von über 8 bis 15 Jahren/Monatswerte" (derzeitige Kennung BBSIS.M.I.UMR.RD. EUR.S1311.B.A604.R0815.R.A.A._Z._Z.A., vormals WU 9554) vorzunehmen. Die Vornahme dieser Zinsanpassung muss unter Wahrung des relativen Abstandes zwischen dem im jeweiligen Vertrag bezifferten Zinssatz und dem Referenzzinssatz monatlich erfolgen. Der vertragliche Anspruch von Verbrauchern hinsichtlich des Guthabens und der Zinsen aus den streitgegenständlichen Prämiensparverträgen entsteht frühestens ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des jeweiligen Sparvertrages.

Mehr zum Thema:

Kurzbeitrag:
BGH: Bestätigung seiner Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
ZIP 2023, R4

Aufsatz:
Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen durch Wahl des geeigneten Referenzzinssatzes
Kai-Oliver Knops, ZIP 2022, 1951

Auch abrufbar im Beratermodul ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht:
Das Beratermodul ZIP bündelt die Inhalte einer der führenden Zeitschrift zum Wirtschaftsrecht mit Volltexten zu Gesetzen und Entscheidungen sowie den Kurzkommentaren der EWiR. 4 Wochen gratis nutzen!
OLG Dresden PM vom 22.3.2023
Zurück