02.09.2011

Neue Schlichtungsstelle: Anlegerschutz für Anleger von Investmentfonds wird ausgebaut

Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat am 1.9.2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.

Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde möglich, nachdem das BMF am 19.8.2011 die Verfahrensordnung zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten genehmigt hatte. Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit soll den Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet werden, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen.

Bereits seit dem 1.7.2011 können die Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.

BMF PM Nr. 37 vom 1.9.2011
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