10.09.2013

Outsourcing: BaFin vergleicht Auslagerungen bei Instituten

Die BaFin hat die Auslagerungsaktivitäten von Banken im Rahmen eines Quervergleichs analysiert. Sie untersuchte unter anderem die Zahl der Auslagerungen, ihre geografische Verteilung, die Einbindung der Auslagerungsaktivitäten in die Geschäftsstrategie, die Risikoanalyse, die die Institute vor einer Auslagerung durchführen müssen, sowie die Überwachung und Steuerung der Auslagerungen durch die Institute.

Die Untersuchung beschränkte sich auf große Institute. Kleinere Institute, z.B. Sparkassen und Genossenschaftsbanken, wurden nicht einbezogen. Die BaFin analysierte die Berichte zur Jahresabschlussprüfung und die entsprechenden Datenübersichten. Zudem nahmen die Fachaufseher etwa Einschätzungen zur Abhängigkeit der Kreditinstitute von einem Dienstleister und zur Angemessenheit des outsourcing-spezifischen Risikomanagements in den Instituten vor. Als Beurteilungsmaßstab für die Auslagerungsaktivitäten der Institute dienten vor allem die Anforderungen von § 25a Abs. 2 KWG und die damit korrespondierenden Regelungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken.

Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass in verschiedenen Bereichen Optimierungsbedarf besteht. Die BaFin wird das Thema daher künftig verstärkt angehen. Sie strebt insbes. an, die Qualität und Vollständigkeit der Angaben in den Prüfungsberichten zum Jahresabschluss zu verbessern. Zudem möchte sie im Dialog mit den Instituten die Einführung zentraler Auslagerungseinheiten thematisieren. Darüber hinaus will die BaFin bei der IT aufgrund der großen Abhängigkeit von zentralen Dienstleistern besonderes Augenmerk auf Notfallkonzepte und Exit-Strategien legen.

Die Analyse gliedert sich in folgende Unterpunkte:

  • Zahl der Auslagerungen
  • Grenzen und Schwerpunkte der Auslagerungen
  • Geschäftsstrategie, Motive und Tendenzen
  • Beachtung der regulatorischen Outsourcing-Definition
  • Risikoanalyse
  • Überwachung und Steuerung
  • Exit-Strategien

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der BaFin finden Sie die ausführliche PM mit weiterführenden Links hier.

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