06.03.2024

Puma-Schuhe und Rihanna: Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nichtig

Die frühere Offenbarung eines Schuhmodells von Puma durch die Künstlerin Rihanna hat die Nichtigerklärung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Folge. Eine entsprechende Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist insoweit nicht zu beanstanden.

EuG v. 6.3.2024 - T-647/22
Der Sachverhalt:
Mit Entscheidung des EUIPO vom 11.8.2022 erwirkte die Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) die Nichtigerklärung eines im August 2016 zugunsten vom klagenden Sportartikelhersteller Puma eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Turnschuhe. Zur Begründung seiner Entscheidung führte das EUIPO aus, dass Robyn Rihanna Fenty (bekannt als Rihanna) Schuhe getragen habe, die ein älteres Geschmacksmuster mit den gleichen Merkmalen wie das eingetragene Geschmacksmuster aufgewiesen hätten, und zwar zwölf Monate vor Einreichung der Anmeldung. Unter diesen Umständen war das EUIPO der Auffassung, dass das ältere Geschmacksmuster offenbart worden sei, was die Nichtigerklärung des eingetragenen Geschmacksmusters rechtfertige.

Das EuG wies die von Puma gegen diese Entscheidung erhobene Klage ab. Gegen Entscheidungen des EuG kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Gründe:
HJVH hatte zur Stützung ihres Antrags auf Nichtigerklärung u.a. Fotos des Instagram-Kontos "badgalriri" vorgelegt, die auf Mitte Dezember 2014 datiert waren und sich auf die Ernennung von Rihanna zur neuen Kreativdirektorin von Puma bezogen. Auf diesen Fotos war zu sehen, dass Rihanna ein Paar weiße Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle trug. Die Fotos wurden in mehreren Artikeln in Online-Zeitschriften abgebildet. Die Beurteilung des EUIPO, dass diese Fotos für den Nachweis einer Offenbarung des älteren Geschmacksmusters ausreichen, und dass die Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweigs Kenntnis von dieser Offenbarung haben konnten, ist insoweit nicht zu beanstanden. Auf den dem Instagram-Account mit dem Namen "badgalriri" entnommenen, im Dezember 2014 verbreiteten Fotos sind alle wesentlichen Merkmale des älteren Geschmacksmusters mit bloßem Auge oder mithilfe einer Vergrößerung dieser Fotos erkennbar.

In diesem Zusammenhang kann das Vorbringen von Puma, dass sich im Dezember 2014 niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert und daher niemand das ältere Geschmacksmuster wahrgenommen habe, nicht durchdringen. Im Dezember 2014 war Rihanna ein weltweit bekannter Popstar. Dies impliziert, dass ihre Fans und die Fachkreise im Modebereich zu diesem Zeitpunkt ein besonderes Interesse an den Schuhen entwickelt hatten, die sie am Tag der Unterzeichnung des Vertrags trug, durch den der Star Kreativdirektorin von Puma wurde. Nach alledem hat das EUIPO zu Recht angenommen, dass das ältere Geschmacksmuster im Dezember 2014 offenbart worden war, so dass das angemeldete Geschmacksmuster für nichtig erklärt werden konnte.

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EuGH PM Nr. 43 vom 6.3.2024
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