26.03.2014

Regierung stellt Gesetzesvorhaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen vor

Das BMJV hat am 25.3.2014 gemeinsam mit dem BMFSFJ das die Leitlinien des Gesetzesvorhabens für eine gerechte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen vorgestellt. Ziel ist es, den Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst zu erhöhen.

Das Gesetzesvorhaben beinhaltet zum einen die Verpflichtung für mehr als 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen, ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten zu erfüllen. Zum anderen müssen sich Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen - die also entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind - ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen.

Die Zielvorgaben sind dabei sowohl für den Aufsichtsrat, als auch für den Vorstand und die obersten Management-Ebenen festzulegen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt insoweit, dass sie hinter ihren jetzigen Stand nicht zurückfallen und ihre Fortschritte regelmäßig veröffentlichen müssen.

Daneben ist im Öffentlichen Dienst vorgesehen, auch die gesetzlichen Regelungen für den Bundesdienst zu schärfen. Dazu werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetz von 1994 modernisiert und fortentwickelt. Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Das Gesetzesvorhaben soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden und 2015 in Kraft treten.

Linkhinweis:

Für die auf den Webseiten des BMJV veröffentlichten Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren klicken Sie bitte hier.

BMJV PM vom 25.3.2014
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