24.03.2020

Rettungsschirm für Unternehmen: Regierung beschließt Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die Bundesregierung hat die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beschlossen. Das Ziel ist, Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Der WSF ergänzt die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält im Wesentlichen folgende Instrumente:
  • einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen)
  • eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung von Unternehmen (Rekapitalisierung)
  • eine weitere Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme


Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Dafür nutzt er seinen etablierten Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.

Adressiert werden Wirtschaftsunternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  2. mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
  3. mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Geprüft werden kann im Einzelfall auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.

Bundesregierung online
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