25.05.2020

Schärfere Auflagen für die Fleischindustrie: Arbeitsschutzprogramm beschlossen

Mangelnder Arbeitsschutz in manchen Betrieben der Fleischwirtschaft führte zu vermehrten Corona-Erkrankungen. Betroffen sind vor allem Beschäftigte aus osteuropäischen Ländern. Das Bundeskabinett hat nun Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms beschlossen.

In mehreren Fleischfabriken gibt es eine Häufung von Covid-19-Fällen. "Diese Infektionen gefährden die erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und sie gefährden die lokalen Lockerungen, die wir gemeinsam erreicht haben - und damit das Leben in den betroffenen Regionen", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Das Bundeskabinett hat am Mitwoch die Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft beschlossen. Es sieht unter anderem diese Punkte vor:
  • Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und Gesundheitsämter sollen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten werden.
  • Ab dem 1.1.2021 sollen das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich. Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wird auf 30.000 Euro verdoppelt.
  • Die Bundesregierung prüft zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen.
  • Das Projekt "Faire Mobilität" wird dauerhaft finanziell und rechtlich abgesichert, damit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden.
Bundesregierung PM vom 20.5.2020
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