17.03.2020

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm der Bundesregierung

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus vorgelegt. Sie kündigten ein unbegrenztes Kreditprogramm für Unternehmen an.

Es sei genug Geld vorhanden, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus erfolgreich zu bekämpfen, betonten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Sie versicherten, nun jedes Mittel einzusetzen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Peter Altmaier erklärte: "Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik in dieser Lage muss nun sein, Unsicherheit abzubauen. Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen. Wir spannen daher ein umfassendes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen."

Obwohl in der momentanen Situation noch keine konkreten Angaben über Dauer und Effekte des Virus für die Wirtschaft in Deutschland getroffen werden können, reagiert die Bundesregierung umfassend. "Wir haben die finanzielle Kraft, diese Krise zu bewältigen. Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen", sagte Olaf Scholz.

Konkrete Maßnahmen
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Mit einem Paket von Maßnahmen soll die Liquidität von Unternehmen verbessert werden.
- Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
- Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen - entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine "Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken.
Bundesregierung online
Zurück