19.06.2013

SEPA: BMF und Bundesbank fordern zügige Umstellung

Ab dem 1.2.2014 dürfen Kreditinstitute gem. der EU-Verordnung Nr. 260/2012 ("SEPA (Single Euro Payments Area) -Verordnung") Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen. BMF, Bundesbank, Kreditwirtschaft und Verbraucherschutz fordern daher eine zügige Umstellung im Zahlungsverkehr.

Zwar gibt es für Verbraucher bis Februar 2016 gewisse Übergangsregelungen, die den Wechsel erleichtern. Trotzdem müssen sich alle Nutzer von Überweisungen und Lastschriften in Euro auf die SEPA-Umstellung unmittelbar einstellen. Denn von der Umstellung auf die SEPA-Verfahren werden grundsätzlich alle Überweisungen und Lastschriften in Euro erfasst - nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch jede inländische.

Vor allem Unternehmen und gemeinnützige Organisationen müssten sich jetzt aktiv um die SEPA-Umstellung kümmern, um zukünftig von den Vorteilen eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums profitieren zu können, heißt es von Seiten des BMF. Für den Bürger ändert sich dagegen nicht viel. Er muss sich im Wesentlichen auf die IBAN als die neue Angabe zur Kontoverbindung einstellen und diese setzt sich ganz einfach aus der bisherigen Kontonummer, der bisherigen Bankleitzahl, plus zwei Zahlen und zwei Buchstaben zusammen.

Der mit der SEPA-Einführung verbundene zeitliche Aufwand ist nicht zu unterschätzen - insbes. bei großen Unternehmen und Lastschriftnutzern. Je eher mit der SEPA-Umstellung begonnen wird, desto besser sind die Möglichkeiten, frühzeitig Fehlerquellen zu identifizieren und zu bereinigen. In manchen Bereichen ist SEPA jetzt schon Wirklichkeit. Renten und Kindergeld werden z.B. bereits per SEPA-Überweisung ausgezahlt. Verbraucher profitieren vor allem von neuen Rechten bei Lastschriften. Sie können zukünftig einzelne Lastschrifteinzüge und Mandate besser kontrollieren.

Die Deutsche Bundesbank, das BMF, die Deutsche Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben nun gemeinsam angekündigt, dass sie ihre jeweiligen SEPA-Informationsmaßnahmen weiter verstärken werden. So soll auf den notwendigen Handlungsbedarf hingewiesen werden und die Bekanntheit von SEPA in der breiten Öffentlichkeit erhöht werden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier (pdf-Format).

BMF PM Nr. 43 vom 18.6.2013
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