Telekommunikationsanbieter erhält keine Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse Düsseldorf
VG Düsseldorf v. 14.10.2025 - 20 L 3439/25
Der Sachverhalt:
Die Antragstellerin ist ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste anbietet. Im April kündigte das bisherige Kreditinstitut die Verträge mit der Antragstellerin. Daraufhin beantragte diese bei der Antragsgegnerin, der Stadtsparkasse Düsseldorf, die Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten. Die Antragsgegnerin lehnte dies ab. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes.
Das VG lehnte den Eilantrag ab. Gegen den Beschluss kann beim OVG Beschwerde erhoben werden.
Die Gründe:
Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht, auf die Kontoführung gerade bei der Antragsgegnerin angewiesen zu sein. Insbesondere hat sie Kontakte zu anderen Banken nach der im April erfolgten Kündigung des bisherigen Kreditinstituts nicht hinreichend dargelegt. Zudem hat die Antragstellerin keine ausreichenden Bemühungen unternommen, auf eine Kontofortführung bei dem bisherigen Kreditinstitut hinzuwirken.
Nach der gebotenen summarischen Prüfung im Eilverfahren ist die Ablehnung der Kontoeröffnung durch die Antragsgegnerin auch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Eine hohe Zahl an Verbraucherbeschwerden über das Geschäftsgebaren der Antragstellerin begründet den Verdacht, dass die Kontoführung für Zwecke der Verbrauchertäuschung missbraucht werden wird. So haben die Verbraucherzentralen zwischen Januar 2023 und März 2025 bundesweit rd. 14.000 Beschwerden erhalten und mit Erfolg diverse Gerichtsverfahren gegen die Antragstellerin eingeleitet.
Mehr zum Thema:
Aufsatz
125 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch: Wo steht das Bankrecht?
Jens-Hinrich Binder, WM 2025, 1629
WM0082671
Aufsatz
Aktuelle Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Christian Grüneberg, WM 2025, 1
Beratermodul WM / WuB Wirtschafts- und Bankrecht
WM und WuB in einem Modul: Die WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse der Gerichte. Die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht informieren monatlich aktuell und praxisbezogen kommentiert über alle wichtigen wirtschafts- und bankrechtlichen Entscheidungen. 4 Wochen gratis nutzen!
VG Düsseldorf PM vom 15.10.2025
Die Antragstellerin ist ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste anbietet. Im April kündigte das bisherige Kreditinstitut die Verträge mit der Antragstellerin. Daraufhin beantragte diese bei der Antragsgegnerin, der Stadtsparkasse Düsseldorf, die Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten. Die Antragsgegnerin lehnte dies ab. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes.
Das VG lehnte den Eilantrag ab. Gegen den Beschluss kann beim OVG Beschwerde erhoben werden.
Die Gründe:
Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht, auf die Kontoführung gerade bei der Antragsgegnerin angewiesen zu sein. Insbesondere hat sie Kontakte zu anderen Banken nach der im April erfolgten Kündigung des bisherigen Kreditinstituts nicht hinreichend dargelegt. Zudem hat die Antragstellerin keine ausreichenden Bemühungen unternommen, auf eine Kontofortführung bei dem bisherigen Kreditinstitut hinzuwirken.
Nach der gebotenen summarischen Prüfung im Eilverfahren ist die Ablehnung der Kontoeröffnung durch die Antragsgegnerin auch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Eine hohe Zahl an Verbraucherbeschwerden über das Geschäftsgebaren der Antragstellerin begründet den Verdacht, dass die Kontoführung für Zwecke der Verbrauchertäuschung missbraucht werden wird. So haben die Verbraucherzentralen zwischen Januar 2023 und März 2025 bundesweit rd. 14.000 Beschwerden erhalten und mit Erfolg diverse Gerichtsverfahren gegen die Antragstellerin eingeleitet.
Aufsatz
125 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch: Wo steht das Bankrecht?
Jens-Hinrich Binder, WM 2025, 1629
WM0082671
Aufsatz
Aktuelle Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Christian Grüneberg, WM 2025, 1
Beratermodul WM / WuB Wirtschafts- und Bankrecht
WM und WuB in einem Modul: Die WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse der Gerichte. Die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht informieren monatlich aktuell und praxisbezogen kommentiert über alle wichtigen wirtschafts- und bankrechtlichen Entscheidungen. 4 Wochen gratis nutzen!