18.12.2023

Update des Fachlichen Hinweises zur Bewertung von Kapitalanlagen nach § 341b HGB

Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen hat der IDW-Versicherungsfachausschuss (VFA) den Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB aktualisiert.
 

Der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) hat anlässlich der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen den Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB um einige Aspekte ergänzt.

Hierbei wurden vor allem Ausführungen zur Bedeutung einer Liquiditätsplanung für den Nachweis der Fähigkeit der Daueranlage (vgl. Abschn. 2) und zur Bewertung von Kapitalanlagen in Grundstücken (vgl. Abschn. 6) aufgenommen:


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IDW PM vom 12.12.2023
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