Zwischen "angemessenen" Preisen und Ausbeutungsmissbrauch: Arbeitskreis Kartellrecht beim Bundeskartellamt
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professorinnen und Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richterinnen und Richtern der Kartellsenate beim OLG Düsseldorf und beim BGH. Seit über 50 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt. Die Tagung wurde von Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamts, geleitet.
Vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Verbraucherpreise etwa bei Energie, Lebensmitteln und Mineralöl widmete sich die diesjährige Tagung des Arbeitskreises den Möglichkeiten und Grenzen kartellrechtlicher Instrumente zum Schutz vor Ausbeutung durch zu hohe Preise. Wenn Preise für solche zentralen Güter steigen, werden vielfach auch staatliche Eingriffe in die Preisbildung diskutiert. Eines der möglichen Instrumente sind kartellrechtliche Preismissbrauchsverfahren.
Die Erfahrungen mit Preismissbrauchsverfahren in der Vergangenheit wurden in der Diskussion kontrovers bewertet. Preismissbrauchsverfahren führten auf Märkten, auf denen kein oder kaum Wettbewerb herrschte, gegen einzelne Unternehmen der Wasser-, Strom- und Gaswirtschaft zu erheblichen Entlastungen der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich zeigte sich an diesen Verfahren aber auch, dass diese aufwändig und langwierig sind. Daran anschließend wurde diskutiert, in welchen Konstellationen diese Form staatlicher Eingriffe bei rein ökonomischer Betrachtung zu rechtfertigen ist. Dies wurde den Erwartungen von Gesetzgeber und Verbrauchenden gegenübergestellt.
Prof. Dr. Konrad Ost: "Das Grundanliegen von Kartellrechtsdurchsetzung ist der Erhalt von Wettbewerb oder die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen. Preismissbrauchsverfahren nehmen im Kartellrecht eine gewisse Sonderstellung ein. Sie sind nachträgliche Marktergebniskontrollen, die an den Symptomen ansetzen, nicht aber an den Ursachen für deren Zustandekommen. Sie ändern nichts an den zugrunde liegenden Marktbedingungen, die für besonders hohe Preise verantwortlich sein können."
In zwei Diskussionsrunden setzten Professorinnen und Professoren Impulse für eine anschließende angeregte Diskussion im Teilnehmendenkreis. Zunächst diskutierten unter der Moderation von Dr. Gunnar Kallfaß, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts, Professor Markus Dertwinkel-Kalt, Universität Münster, und Professor Volker Nocke, Universität Mannheim, aus einem ökonomischen Blickwinkel Fragen zu Preisen im Marktgeschehen, insbesondere zu Preisbildung, Preisfunktionen, Preiseingriffen und ihren Folgen. In einem weiteren Panel moderiert von Professor Carsten Becker, Vorsitzender der 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, setzten sich Assistenzprofessorin Lena Hornkohl, Universität Wien, Professor Alexander Morell, Universität Frankfurt a.M., und Professor Maik Wolf, Universität Erfurt, intensiv mit dem kartellrechtlichen Ausbeutungsmissbrauch und den damit verbundenen Herausforderungen und Erwartungen auseinander.
In einem Gespräch zwischen Prof. Dr. Konrad Ost und Alexander Lüdtke-Handjery, Vorsitzender der 4. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur, gab dieser Einblicke in die Fallpraxis der Bundesnetzagentur bei der Abschöpfung von Überschusserlösen im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes, was einen Eindruck von der Komplexität und Dauer von behördlichen Verfahren aus einem ähnlichen wirtschaftlichen Kontext vermittelte.
Das Arbeitspapier "Zwischen "angemessenen" Preisen und Ausbeutungsmissbrauch - Möglichkeiten und Grenzen des Kartellrechts" sowie einzelne Vorträge der Teilnehmenden (sobald verfügbar) können auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden.
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BkartA PM vom 12.10.2026
Vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Verbraucherpreise etwa bei Energie, Lebensmitteln und Mineralöl widmete sich die diesjährige Tagung des Arbeitskreises den Möglichkeiten und Grenzen kartellrechtlicher Instrumente zum Schutz vor Ausbeutung durch zu hohe Preise. Wenn Preise für solche zentralen Güter steigen, werden vielfach auch staatliche Eingriffe in die Preisbildung diskutiert. Eines der möglichen Instrumente sind kartellrechtliche Preismissbrauchsverfahren.
Die Erfahrungen mit Preismissbrauchsverfahren in der Vergangenheit wurden in der Diskussion kontrovers bewertet. Preismissbrauchsverfahren führten auf Märkten, auf denen kein oder kaum Wettbewerb herrschte, gegen einzelne Unternehmen der Wasser-, Strom- und Gaswirtschaft zu erheblichen Entlastungen der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich zeigte sich an diesen Verfahren aber auch, dass diese aufwändig und langwierig sind. Daran anschließend wurde diskutiert, in welchen Konstellationen diese Form staatlicher Eingriffe bei rein ökonomischer Betrachtung zu rechtfertigen ist. Dies wurde den Erwartungen von Gesetzgeber und Verbrauchenden gegenübergestellt.
Prof. Dr. Konrad Ost: "Das Grundanliegen von Kartellrechtsdurchsetzung ist der Erhalt von Wettbewerb oder die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen. Preismissbrauchsverfahren nehmen im Kartellrecht eine gewisse Sonderstellung ein. Sie sind nachträgliche Marktergebniskontrollen, die an den Symptomen ansetzen, nicht aber an den Ursachen für deren Zustandekommen. Sie ändern nichts an den zugrunde liegenden Marktbedingungen, die für besonders hohe Preise verantwortlich sein können."
In zwei Diskussionsrunden setzten Professorinnen und Professoren Impulse für eine anschließende angeregte Diskussion im Teilnehmendenkreis. Zunächst diskutierten unter der Moderation von Dr. Gunnar Kallfaß, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts, Professor Markus Dertwinkel-Kalt, Universität Münster, und Professor Volker Nocke, Universität Mannheim, aus einem ökonomischen Blickwinkel Fragen zu Preisen im Marktgeschehen, insbesondere zu Preisbildung, Preisfunktionen, Preiseingriffen und ihren Folgen. In einem weiteren Panel moderiert von Professor Carsten Becker, Vorsitzender der 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, setzten sich Assistenzprofessorin Lena Hornkohl, Universität Wien, Professor Alexander Morell, Universität Frankfurt a.M., und Professor Maik Wolf, Universität Erfurt, intensiv mit dem kartellrechtlichen Ausbeutungsmissbrauch und den damit verbundenen Herausforderungen und Erwartungen auseinander.
In einem Gespräch zwischen Prof. Dr. Konrad Ost und Alexander Lüdtke-Handjery, Vorsitzender der 4. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur, gab dieser Einblicke in die Fallpraxis der Bundesnetzagentur bei der Abschöpfung von Überschusserlösen im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes, was einen Eindruck von der Komplexität und Dauer von behördlichen Verfahren aus einem ähnlichen wirtschaftlichen Kontext vermittelte.
Das Arbeitspapier "Zwischen "angemessenen" Preisen und Ausbeutungsmissbrauch - Möglichkeiten und Grenzen des Kartellrechts" sowie einzelne Vorträge der Teilnehmenden (sobald verfügbar) können auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden.
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