17.07.2023

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um die Wirksamkeit des Kaufvertrags über das Wasserschloss Kalkum zurück

Der u.a. für Ansprüche aus Verträgen über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat des BGH hat die von dem Beklagten eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

BGH v. 29.6.2023 - V ZR 155/22
Der Sachverhalt:
Mit seiner Klage begehrt das Land NRW ggü. dem Beklagten die Feststellung, dass der notarielle Kaufvertrag zwischen den Parteien über die Liegenschaft Schloss Kalkum nicht wirksam zustande gekommen ist und der Beklagte als Käufer aus der notariellen Kaufvertragsurkunde keine Rechte und Ansprüche geltend machen kann. Widerklagend erstrebt der Beklagte die Genehmigung des notariellen Kaufvertrags durch das klagende Land. Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg, während die Widerklage erfolglos blieb. Das OLG ließ die Revision nicht zu.

Die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH hatte keinen Erfolg.

Die Gründe:
Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung hat der Senat gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

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BGH PM Nr. 114 vom 17.7.2023
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