Diskussionsvorschlag für eine bessere Absicherung gegen Elementarschäden
Ziel des Vorschlags ist es, dass künftig die Wohngebäudeversicherung standardmäßig auch Elementarschäden absichert. Im Einzelnen sieht das Diskussionspapier Folgendes vor:
Neue Versicherungen nur noch mit Schutz vor Elementarschäden
Wer eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, soll zukünftig eine Versicherung angeboten bekommen, die auch gegen Elementarschäden absichert. Eigentümer sollen im Schadensfall maximal für 20.000 € Selbstbehalt aufkommen.
Erweiterung bestehender Versicherungen
Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung hat (ohne Absicherung gegen Elementarschäden), dem soll eine Erweiterung seiner Versicherung angeboten werden. Wenn sich Eigentümer nicht zu einem Angebot verhalten, soll ihre Wohngebäudeversicherung ein Jahr nach der Anwendbarkeit der neuen Regel automatisch um eine Absicherung gegen Elementargefahren erweitert werden.
Wahl einer günstigeren Mindestversicherung
Ob eine Wahlmöglichkeit einer günstigeren Mindestversicherung eingeräumt wird, soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Danach können Eigentümer auch eine günstigere Mindestversicherung wählen. Die Mindestversicherung würde einen reduzierten Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bieten. Eigentümer müssten im Schadensfall bis zu 100.000 € der entstandenen Kosten selbst tragen.
Mieter vor hohen Kosten schützen
Es soll außerdem geprüft werden, ob gesetzlich ausgeschlossen werden kann, dass Vermieter die Kosten für die Absicherung gegen Elementargefahren auf die Mieter umlegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen.
Die Diskussionspunkte wurden am 21.10.2026 an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 2.12.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJV finden Sie das Diskussionspunktepapier sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen hier.
BMJV PM vom 21.10.2026
Neue Versicherungen nur noch mit Schutz vor Elementarschäden
Wer eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, soll zukünftig eine Versicherung angeboten bekommen, die auch gegen Elementarschäden absichert. Eigentümer sollen im Schadensfall maximal für 20.000 € Selbstbehalt aufkommen.
Erweiterung bestehender Versicherungen
Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung hat (ohne Absicherung gegen Elementarschäden), dem soll eine Erweiterung seiner Versicherung angeboten werden. Wenn sich Eigentümer nicht zu einem Angebot verhalten, soll ihre Wohngebäudeversicherung ein Jahr nach der Anwendbarkeit der neuen Regel automatisch um eine Absicherung gegen Elementargefahren erweitert werden.
Wahl einer günstigeren Mindestversicherung
Ob eine Wahlmöglichkeit einer günstigeren Mindestversicherung eingeräumt wird, soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Danach können Eigentümer auch eine günstigere Mindestversicherung wählen. Die Mindestversicherung würde einen reduzierten Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bieten. Eigentümer müssten im Schadensfall bis zu 100.000 € der entstandenen Kosten selbst tragen.
Mieter vor hohen Kosten schützen
Es soll außerdem geprüft werden, ob gesetzlich ausgeschlossen werden kann, dass Vermieter die Kosten für die Absicherung gegen Elementargefahren auf die Mieter umlegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen.
Die Diskussionspunkte wurden am 21.10.2026 an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 2.12.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJV finden Sie das Diskussionspunktepapier sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen hier.