24.09.2014

Einigung bei der Mietpreisbremse

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben am 23.9.2014 eine Einigung zur Mietpreisbremse erzielen können. Danach soll die ortsübliche Vergleichsmiete in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten künftig nur noch höchstens um 10% überschritten werden dürfen. Auch das Bestellerprinzip für Maklertätigkeiten soll kommen.

Umsetzung des Koalitionsvertrags
Damit sollen sowohl die Mietpreisbremse als auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht wie im Koalitionsvertrag vereinbart umgesetzt werden. Die Regelungen könnten dann in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.

Mietpreisbremse nur in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt
Die Mietpreisbremse soll demnach in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt gelten. Diese Gebiete sollen wegen der erforderlichen Sachnähe die Länder festlegen dürfen, die so auch flexibel auf Veränderungen auf dem Immobilienmarkt reagieren können. Zum Erhalt der Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt sollen Neubauten sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Länder haben fünf Jahre Zeit
Die Länder sollen für fünf Jahre die Möglichkeit erhalten, die Gebiete festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Die Rechtsverordnungen bleiben dann aber - über das Jahr 2020 hinaus - bis zum Ablauf der in der Rechtsverordnung festgelegten Frist, also maximal fünf Jahre, wirksam.

Bundesregierung verspricht aktive Liegenschaftspolitik
Die Bundesregierung will zudem mehr als eine halbe Milliarde Euro jährlich für sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Darüber hinaus ist zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit eine aktive Liegenschaftspolitik vorgesehen. Insofern soll Bauland verfügbar gemacht, generationen- und altersgerechter Wohnraum geschaffen sowie energieeffizientes Bauen und Sanieren gefördert werden.

BMJV
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