Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt: BMJV legt legt Gesetzentwurf vor
Der am 25.8.2025 veröffentlichte Gesetzesentwurf sieht vornehmlich Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor. Das Gewaltschutzgesetz wird von den Familiengerichten angewendet. Familiengerichte können danach auf Antrag von Betroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung erlassen. Insbesondere können sie eine Gewaltschutzanordnung erlassen, die einem Gewalttäter zum Beispiel verbietet, die Wohnung der von ihm bedrohten Person zu betreten oder sich der bedrohten Person zu nähern. Das Gewaltschutzgesetz ergänzt den Gewaltschutz durch das Polizeirecht und das Strafrecht.
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:
1. Elektronische Fußfessel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten
Familiengerichte sollen Gewalttäter in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich ein Gewalttäter der von ihm bedrohten Person nicht unbemerkt in verbotener Weise annähern kann. Nähert sich der Gewalttäter der bedrohten Person in verbotener Weise, soll auch die bedrohte Person unmittelbar davon erfahren können. Dazu soll ihr auf Wunsch ein GPS-Gerät zur Verfügung gestellt werden, das bei einer verbotenen Annäherung des Täters eine Warnmeldung abgibt (sogenanntes spanisches Modell des Gewaltschutzes).
2. Anti-Gewalt-Trainings
Familiengerichte sollen die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings, sogenannten sozialen Trainingskursen, zu verpflichten. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen.
3. Höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen
Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.
4. Einholung von Auskünften aus dem Waffenregister
Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das dient der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 19.9.2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Den Referentenentwurf sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.
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BMJV Nr. 44 vom 25.8.2025
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:
1. Elektronische Fußfessel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten
Familiengerichte sollen Gewalttäter in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich ein Gewalttäter der von ihm bedrohten Person nicht unbemerkt in verbotener Weise annähern kann. Nähert sich der Gewalttäter der bedrohten Person in verbotener Weise, soll auch die bedrohte Person unmittelbar davon erfahren können. Dazu soll ihr auf Wunsch ein GPS-Gerät zur Verfügung gestellt werden, das bei einer verbotenen Annäherung des Täters eine Warnmeldung abgibt (sogenanntes spanisches Modell des Gewaltschutzes).
2. Anti-Gewalt-Trainings
Familiengerichte sollen die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings, sogenannten sozialen Trainingskursen, zu verpflichten. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen.
3. Höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen
Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.
4. Einholung von Auskünften aus dem Waffenregister
Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das dient der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 19.9.2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Den Referentenentwurf sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.
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