22.03.2023

Entfernung einer Sichtschutzhecke ohne Zustimmung des Nachbarn

Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat und mit ihren Ästen auf das Nachbargrundstück deutlich hinüberragt. Sie benötigt jedenfalls dann keine Zustimmung des Nachbarn, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten.

OLG Zweibrücken v. 7.9.2022 - 8 U 52/21
Der Sachverhalt:
Die Verfahrensparteien sind Grundstücksnachbarn. Im Grenzbereich der beiden Grundstücke stand eine sehr große Thujahecke, die einen erheblichen Sichtschutz bot. Die Hecke wuchs auf dem Grundstück der Beklagten, ragte aber mit ihren Ästen auf das Nachbargrundstück des Klägers deutlich hinüber. Die Grundstückseigentümerin ließ die ganze Hecke entfernen. Sie ließ sämtliche Stämme knapp oberhalb des Bodens von einem Gartenbauunternehmen absägen. Der Nachbar verlangte von ihr Ersatz wegen der entfernten Hecke, weil ihm die Hecke nun keinen Sichtschutz mehr biete.

Das LG wies die Klage ab. Im Berufungsverfahren wies das OLG den Kläger darauf hin, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Der Kläger nahm seine Berufung daraufhin zurück.

Die Gründe:
Das OLG wies den Kläger darauf hin, dass er nur dann einen Schadensersatzanspruch gegen die benachbarte Grundstückeigentümerin erfolgreich geltend machen kann, wenn einzelne Stämme, dort wo sie aus dem Boden heraustreten, wenigstens von der Grundstücksgrenze durchschnitten wurden. Allein aus dem Umstand, dass die Hecke oberhalb des Bodens über die Grundstücksgrenze gewachsen ist, ergibt sich indes zu seinen Gunsten kein Anspruch. Im konkreten Fall ließ sich anhand der von den Parteien eingereichten Lichtbilder kein Stamm feststellen, der auf dem Grundstück des Klägers gewachsen wäre oder die Grundstücksgrenze zumindest teilweise überschritten hätte.

Mehr zum Thema:

Rechtsprechung:
Anspruch auf Entfernung von auf dem Nachbargrundstück stehenden Bäumen
OLG Karlsruhe vom 02.03.2023 - 12 U 165/22

Aufsatz:
Abwehr- und Selbsthilferechte bei Beeinträchtigungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken auf dem Nachbargrundstück
Christoph Fellner, MDR 2021, 905

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OLG Zweibrücken PM vom 20.3.2022
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