10.11.2025

Entlastung beim Grundstückskauf: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilien­transaktionen

Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am 5.11. beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und auch die Verwaltung sollen dadurch in Höhe von rund 49 Millionen Euro jährlich entlastet werden.

In Deutschland werden jährlich über eine Million Immobilienverträge beurkundet. Die Durchführung dieser Immobilienübertragungen erfordert den Austausch von zahlreichen Informationen und Dokumenten. Dies erfolgt bisher weitgehend aufwendig in Papierform und auf dem Postweg. Gleiches gilt für den Austausch von Notarinnen und Notare mit den Gerichten oder den Finanzämtern im Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften. Mit dem Gesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch ("eNoVA") sollen diese Prozesse erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf sieht dafür eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards verpflichtend vor. Die Digitalisierung der Prozesse soll schrittweise eingeführt und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt sein.

Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung sollen unmittelbar von den beschleunigten Prozessen profitieren, geringere Auslagen und automatisierte elektronische Datenverarbeitung dabei zu jährlichen Einsparungen von rund 14 Millionen Euro führen. Durch die schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen können sich zudem die Kosten reduzieren, die dadurch entstehen, dass Immobiliendarlehen bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen werden. So sollen sich bei sog. Bereitstellungszinsen Einsparungen von insgesamt etwa 35 Millionen Euro jährlich erreichen lassen.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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BMJV PM Nr. 66 vom 5.11.2025