18.08.2023

Geschenkte Sportwagenfahrt endet an Baum: Kein Schadensersatz für schrottreifen Lamborghini

Der Fahrer eines als Geschenk angemieteten Lamborghini im Wert von über 150.000 € muss für die Folgen des von ihm verursachten Unfalls nicht einstehen. Etwaige Ansprüche des Autohauses waren bei Geltendmachung bereits verjährt.

OLG Dresden v. 16.8.2023 - 13 U 2371/22
Der Sachverhalt:
Der Beklagte erhielt von seiner Ehefrau die Fahrt mit einem Luxusauto als Geschenk. Bei der halbstündigen Tour mit einem mehr als 150.000 € teuren Lamborghini Typ Huracan LP 580 verlor der Beklagte, unmittelbar nachdem er zwei vorausfahrende Fahrzeuge überholt hatte, bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn die Kontrolle über den 580 PS starken Sportwagen, kam von der Fahrbahn ab, entwurzelte dabei zwei Bäume und fuhr einen dritten frontal an. Der Lamborghini erlitt wirtschaftlichen Totalschaden. Das klagende Autohaus verlangte als Eigentümerin des Fahrzeugs nunmehr Schadensersatz vom Beklagten.

Der Beklagte ist der Ansicht, er trage keine Schuld an dem Unfall. Vielmehr habe der ihn begleitende Mitarbeiter eines Subunternehmers der Klägerin den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet. Der Sportmodus reduziert die elektronischen Assistenzsysteme, insbesondere ABS und Traktionskontrolle, auf ein Minimum.

Das LG wies die Klage ab; es sei nicht davon auszugehen, dass der Beklagte den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Die Berufung der Klägerin hatte vor dem OLG keinen Erfolg.

Die Gründe:
Ein etwaiger Anspruch der Klägerin ist jedenfalls verjährt. Der Vertrag, den der Beklagte über die Nutzung des Fahrzeugs geschlossen hat, stellt einen Mietvertrag dar. Für Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung einer Mietsache gilt eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten, die mit der Rückgabe der Mietsache beginnt (§ 548 BGB). Diese Frist war bei Klageerhebung im Dezember 2020 bereits abgelaufen.

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OLG Dresden PM Nr. 30 vom 17.8.2023
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