Illegal errichtetes Wochenendhaus: Kein Notwegerecht für die Zufahrt
LG Landau in der Pfalz v. 31.3.2026 - 4 O 121/25
Der Sachverhalt:
Eine Eigentümerin eines dauerhaft zum Wohnen genutzten Wochenendhauses in Burrweiler verlangte von ihrem Nachbarn, ihr die Zufahrt über dessen Grundstück mit dem Auto zu gestatten. Außerdem sollte das Fahrrecht dauerhaft durch eine Eintragung im Grundbuch abgesichert werden.
Damit hatte sie vor dem LG keinen Erfolg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat gegen die Entscheidung Berufung zum OLG eingelegt.
Die Gründe:
Ein Notwegerecht scheitert bereits daran, dass das Wochenendhaus rechtswidrig erweitert worden war. Bereits Jahre zuvor hatte die zuständige Bauaufsichtsbehörde einen entsprechenden Änderungsantrag abgelehnt, weil das Gebäude erheblich von den genehmigten Bauplänen abwich und dadurch seinen Charakter als Wochenendhaus verloren hatte.
Die Klägerin machte geltend, die Bauaufsichtsbehörde habe ihr signalisiert, gegen die bestehende Bebauung nicht einzuschreiten. Das genügt jedoch nicht. Eine bloße passive Duldung reicht nicht aus. Erforderlich ist vielmehr eine eindeutige und verbindliche Erklärung der Behörde, den rechtswidrigen Zustand aktiv zu dulden.
Auch der Umstand, dass der Weg möglicherweise seit Jahrzehnten genutzt worden war, hilft der Klägerin nicht weiter. Allein durch eine langjährige Nutzung entsteht kein Gewohnheitsrecht, das den Grundstückseigentümer zur Duldung der Durchfahrt verpflichtet.
Ein Notwegerecht besteht nicht schon deshalb, weil ein Grundstück mit dem Auto nur schwer erreichbar ist. Wer sich darauf beruft, muss auch nachweisen können, dass die beabsichtigte Nutzung seines Grundstücks mit der Rechtsordnung im Einklang steht.
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Justiz Rheinland-Pfalz PM vom 10.7.2026
Eine Eigentümerin eines dauerhaft zum Wohnen genutzten Wochenendhauses in Burrweiler verlangte von ihrem Nachbarn, ihr die Zufahrt über dessen Grundstück mit dem Auto zu gestatten. Außerdem sollte das Fahrrecht dauerhaft durch eine Eintragung im Grundbuch abgesichert werden.
Damit hatte sie vor dem LG keinen Erfolg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat gegen die Entscheidung Berufung zum OLG eingelegt.
Die Gründe:
Ein Notwegerecht scheitert bereits daran, dass das Wochenendhaus rechtswidrig erweitert worden war. Bereits Jahre zuvor hatte die zuständige Bauaufsichtsbehörde einen entsprechenden Änderungsantrag abgelehnt, weil das Gebäude erheblich von den genehmigten Bauplänen abwich und dadurch seinen Charakter als Wochenendhaus verloren hatte.
Die Klägerin machte geltend, die Bauaufsichtsbehörde habe ihr signalisiert, gegen die bestehende Bebauung nicht einzuschreiten. Das genügt jedoch nicht. Eine bloße passive Duldung reicht nicht aus. Erforderlich ist vielmehr eine eindeutige und verbindliche Erklärung der Behörde, den rechtswidrigen Zustand aktiv zu dulden.
Auch der Umstand, dass der Weg möglicherweise seit Jahrzehnten genutzt worden war, hilft der Klägerin nicht weiter. Allein durch eine langjährige Nutzung entsteht kein Gewohnheitsrecht, das den Grundstückseigentümer zur Duldung der Durchfahrt verpflichtet.
Ein Notwegerecht besteht nicht schon deshalb, weil ein Grundstück mit dem Auto nur schwer erreichbar ist. Wer sich darauf beruft, muss auch nachweisen können, dass die beabsichtigte Nutzung seines Grundstücks mit der Rechtsordnung im Einklang steht.
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