07.01.2026

Justizcloud: Bund und Länder starten gemeinsames Vorhaben

Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Mit dieser soll eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz im Bund und in den 16 Bundesländern geschaffen werden. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen.

Die Justizcloud baut auf der vorhandenen Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister auf. Es soll ein eigenes Justiznetz errichtet werden. Ziel ist es, die technologische Selbständigkeit der Justiz zu stärken. Die Justizcloud soll Einsparpotenziale realisieren und zugleich die tägliche Arbeit in der Justiz verbessern. Sie soll moderne, nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und einen stabilen Betrieb ermöglichen. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits im vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführt.

In einem ersten Schritt soll über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) der Justiz an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden. GeFa unterstützt die Mitarbeitenden in der Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten. Perspektivisch sollen alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden: Bestehende Strukturen sollen nach Möglichkeit nicht migriert, sondern abgelöst werden (sog. Greenfield-Ansatz).

Die Projektleitung übernimmt ein Aufbaustab, der im Land Baden-Württemberg angesiedelt ist. Der Bund und alle weiteren Bundesländer sind eng in das Projekt eingebunden. Der Aufbaustab besteht aus Fachleuten der Justiz und IT-Branche. Aus ihm soll künftig eine Betriebsanstalt für die Justizcloud entstehen - die Justizcloud-Einheit. Dieser fällt die Aufgabe zu, die bundeseinheitliche Justizcloud künftig für die gesamte Justiz zu betreiben.

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