06.07.2026

Nur Kurzstreckenbetrieb: Notwendigkeit häufiger Regenerationsfahrten eines Dieselfahrzeugs kein Mangel

Fordert der Bordcomputer eines Dieselfahrzeugs sehr häufig Regenerationsfahrten, um den Dieselpartikelfilter des Autos von Ruß zu befreien, weil das Fahrzeug hauptsächlich auf Kurzstrecken eingesetzt wird, so stellt dies keinen Mangel dar. Der bloße Umstand, dass Regenerationsfahrten im Kurzstreckenbetrieb eines Dieselfahrzeugs häufiger anfallen, ist zwar unbequem, aus technischer Sicht jedoch zu erwarten und nicht ungewöhnlich, da das Fahrzeug im Kurzstreckenbetrieb nur bedingt auf die nötige Betriebstemperatur kommt, um sich frei brennen zu können.

OLG Zweibrücken v. 30.6.2026 - 5 U 82/23
Der Sachverhalt:
Die Klägerin schloss mit dem beklagten Autohaus einen Leasingvertrag über ein Dieselneufahrzeug (Jeep Grand Cherokee) ab. Sie nutzte den Wagen vor allem für Kurzstrecken, durchschnittlich Strecken von 18 km. Bereits kurz nach der Lieferung des Fahrzeuges durch die Beklagte rügte die Klägerin Probleme mit der Abgasanlage. Der Bordcomputer des Autos forderte sie sehr häufig zu Regenerationsfahrten auf, um den Dieselpartikelfilter ihres Autos von Ruß zu befreien. Eine Regenerationsfahrt erfordert eine längere Fahrt bei konstanter Geschwindigkeit und leicht erhöhter Drehzahl, damit sich der Abgastrakt des Fahrzeuges stark genug erhitzt, um den dort abgelagerten Ruß zu Asche zu verbrennen.

Zweimal brachte die Klägerin wegen dieser Aufforderung des Bordcomputers den Jeep zurück zur Beklagten. Diese konnte aber keine Mängel feststellen. Die Klägerin wollte sich dann vom Vertrag lösen, d.h. sie wollte das Auto gegen Ablösung des Finanzierungsbetrages an die Beklagte zurückgegeben. Sie verwies darauf, dass sie etwa alle 160 km zur Durchführung der Regenerationsfahrten aufgefordert werde, was auch bei der Nutzung des Fahrzeuges im Kurzstreckenbetrieb nicht dem Stand der Technik entspreche.

Das LG wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin hatte vor dem OLG keinen Erfolg.

Die Gründe:
Das LG hat zu Recht entschieden, dass die Klägerin sich nicht vom Vertrag lösen kann. Das steht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Überzeugung des Gerichts fest.

Das Auto weist keinen Fehler auf. Es entspricht dem Stand der Technik bei vergleichbaren Fahrzeugen. Wird das Fahrzeug auf Langstrecken genutzt, d.h. wenn jede Fahrt mindestens 50 km weit ist, so fallen Regenerationsfahrten erst nach deutlich über 300 km Fahrstrecke an. Dass der Jeep nur auf Kurzstrecken genutzt wird, wurde beim Kauf nicht vereinbart. Der bloße Umstand, dass Regenerationsfahrten im Kurzstreckenbetrieb eines Dieselfahrzeugs häufiger anfallen, ist zwar unbequem, aus technischer Sicht jedoch zu erwarten und nicht ungewöhnlich, da das Fahrzeug im Kurzstreckenbetrieb nur bedingt auf die nötige Betriebstemperatur kommt, um sich frei brennen zu können.

Mehr zum Thema:

Aktionsmodul Zivilrecht
Otto Schmidt Answers ist in diesem Modul mit 5 Prompts am Tag enthalten! Nutzen Sie die Inhalte in diesem Modul direkt mit der KI von Otto Schmidt.

Start-Abo: 3 Monate nutzen, nur 2 Monate zahlen! Komfortabel, vergünstigt, flexibel.
OLG Zweibrücken PM vom 1.7.2026