04.03.2024

Pflicht zur Vorlage eines Masernimmunitätsnachweises für schulpflichtige Kinder

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des VG Berlin zurückgewiesen, wonach Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontraindikation besteht.

OVG Berlin-Brandenburg v. 28.2.2024 - OVG 1 S 80/23 u.a.
Der Sachverhalt:
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des VG Berlin zurückgewiesen, wonach Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontraindikation besteht. Für den Fall, dass der Nachweis nicht vorgelegt wird, kann auch ein Zwangsgeld angedroht werden.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Die Gründe:
Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zur Nachweispflicht sind angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig. Zwar greift die Nachweispflicht in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ein. Die Regelung ist aber verhältnismäßig, weil sie - wie das BVerfG bereits zur Nachweispflicht bei noch nicht schulpflichtigen Kindern entschieden hat (BVerfG v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 u.a. -) einen legitimen Zweck verfolgt und nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steh.

Der Gesetzgeber des Masernschutzgesetzes ist von einer grundsätzlich bestehenden "Impfpflicht" bzw. "verpflichtenden Impfung" ausgegangen. Er hat lediglich von deren Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs abgesehen. Andere Zwangsmittel wie Zwangsgeld und Geldbuße sind hingegen vorgesehen, um eine tatsächliche Erhöhung der Impfquote in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen - und damit letztlich in der gesamten Bevölkerung - zu erreichen.

Mehr zum Thema:

Rechtsprechung:
Art. 6 II GG, § 20 IfSG: Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung verfassungsgemäß
[LSe m. Anm. Amend-Traut/Schlereth]

BVerfG vom 21.7.2022 - 1 BVR 469/20
Anja Amend-Traut / Erik Schlereth, FamRZ 2023, 130

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OVG Berlin-Brandenburg PM vom 1.3.2024
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