21.03.2019

Punktabzug im Fußball wegen Pyrotechnik der Fans

Punktabzüge als Ordnungsmaßnahme in einem "Bundesspiel" der deutschen Fußball-Liga dürfen nur verhängt werden, wenn der Verein diese Punkte unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangte.

LG Frankfurt a.M. v. 20.3.2019 - 2-06 O 420/18
Der Sachverhalt:
SV Waldhof Mannheim hatte in der Saison 2017/2018 am Spielbetrieb der Regionalliga Südwest teilgenommen. Die Relegationsspiele fanden in Duisburg und in Mannheim statt. Diese Spiele werden vom DFB als "Bundesspiele" veranstaltet. Anhänger des Vereins führten in beiden Spielen pyrotechnische Aktionen durch, die bei der Begegnung in Mannheim kurz vor Spielende zum Spielabbruch führten.

In einem verbandsinternen Sportgerichtsverfahren verurteilte das Berufungsgericht des DFB letztinstanzlich den SV Waldhof Mannheim wegen dieser Geschehnisse insbesondere zu einem Abzug von drei Punkten, wogegen sich der Verein gerichtlich wehrte.

Das LG gab der Klage des Vereins statt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der beklagte DFB kann beim OLG Berufung eingelegen.

Die Gründe:
Der DFB muss den Punkteabzug beseitigen.

Die Sportsgerichtsbarkeit des DFB ist zwar grundsätzlich befugt, Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. So ist auch ein Punktabzug als Maßnahme möglich. Jedoch ist dieser in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen. SV Waldhof Mannheim hat in den beiden von pyrotechnischen Vorkommnissen begleiteten Relegationsspielen jedoch keine Punkte erspielt. Der vom Sportgericht verhängte Punkteabzug korrigiert daher nicht die Punkteverteilung in diesen Spielen, sondern wirkt als Maßnahme außerhalb der Grenzen des Fair Play-Gedankens.
LG Frankfurt a.M. PM vom 20.3.2019
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