Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Bundesregierung stimmt Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zu
Das Übereinkommen wurde am 12. März vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und zur Zeichnung aufgelegt. Das Übereinkommen wurde im Europarat ausgearbeitet, es können aber auch Nichtmitgliedsstaaten beitreten. Der Europarat ist eine internationale Organisation, die sich für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Von den 46 Mitgliedsstaaten sind 27 auch EU-Mitgliedsstaaten. Das Ministerkomitee setzt sich aus den Außenministerinnen und Außenministern zusammen. Es haben bereits zahlreiche Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und damit ihre Zustimmung zum Vertrag signalisiert. Völkerrechtlich tritt es erst dann in Kraft, wenn es von acht Ländern ratifiziert wurde, darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten des Europarates. Ratifikation bedeutet die endgültige, verbindliche Zustimmung zum Vertrag nach Abschluss der notwendigen innerstaatlichen Verfahren (insbesondere Zustimmung des Parlaments). Erst nach der Ratifikation ist ein Staat an das Übereinkommen gebunden.
Der nächste Schritt nach Unterzeichnung und Ratifikation ist die Umsetzung des Vertrags. Die Umsetzung des Übereinkommens wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.
Im Einzelnen regelt das Übereinkommen Folgendes:
Stärkung der Resilienz der Anwaltschaft
Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen: Staaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konvention hebt zudem die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor und schützt die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung.
Zudem sieht die Konvention im Bereich der Strafverfolgung vor: Wenn die Bedrohung oder der Angriff auf einen Anwalt eine Straftat darstellt, müssen die Vertragsstaaten eine wirksame Untersuchung durchführen.
Deutsches Recht bietet guten Schutz
Viele der Regelungen des Übereinkommens kennt das deutsche Recht bereits. Dennoch hilft die Konvention auch auf nationaler Ebene, die Resilienz des Anwaltsberufs zu stärken. Punktueller Umsetzungsbedarf besteht zum Beispiel im Bereich der Strafprozessordnung: Hier muss der Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Durchsuchungen verbessert werden.
Das Übereinkommen finden Sie hier.
Mehr zum Thema:
Beratermodul Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht
Otto Schmidt Answers ist in diesem Modul mit 5 Prompts am Tag enthalten! Nutzen Sie die Inhalte in diesem Modul direkt mit der KI von Otto Schmidt. Jetzt neu und zusätzlich mit der GVRZ - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht! 4 Wochen gratis nutzen!
BMJV PM Nr. 71 vom 19.11.2025
Der nächste Schritt nach Unterzeichnung und Ratifikation ist die Umsetzung des Vertrags. Die Umsetzung des Übereinkommens wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.
Im Einzelnen regelt das Übereinkommen Folgendes:
Stärkung der Resilienz der Anwaltschaft
Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen: Staaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konvention hebt zudem die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor und schützt die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung.
Zudem sieht die Konvention im Bereich der Strafverfolgung vor: Wenn die Bedrohung oder der Angriff auf einen Anwalt eine Straftat darstellt, müssen die Vertragsstaaten eine wirksame Untersuchung durchführen.
Deutsches Recht bietet guten Schutz
Viele der Regelungen des Übereinkommens kennt das deutsche Recht bereits. Dennoch hilft die Konvention auch auf nationaler Ebene, die Resilienz des Anwaltsberufs zu stärken. Punktueller Umsetzungsbedarf besteht zum Beispiel im Bereich der Strafprozessordnung: Hier muss der Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Durchsuchungen verbessert werden.
Das Übereinkommen finden Sie hier.
Beratermodul Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht
Otto Schmidt Answers ist in diesem Modul mit 5 Prompts am Tag enthalten! Nutzen Sie die Inhalte in diesem Modul direkt mit der KI von Otto Schmidt. Jetzt neu und zusätzlich mit der GVRZ - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht! 4 Wochen gratis nutzen!