30.01.2026

Verkehrsunfall: Video durch Tesla-Kamera als Beweismittel zulässig

Videoaufnahmen (hier Filmsequenzen von Rundum-Kamera eines Teslas) sind jedenfalls immer dann verwertbar, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert werden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall höher zu bewerten ist als das Datenschutzrecht des gefilmten Unfallgegners.

LG Frankenthal v. 7.7.2025 - 5 O 4/25
Der Sachverhalt:
Der Kläger hatte seinen Tesla in eine Parkbucht am Straßenrand gefahren. Er stieg aus und öffnete die hintere Tür auf der Fahrerseite, um seine zweijährige Tochter aus dem Auto zu holen. Ein vorbeifahrender Opel fuhr gegen die geöffnete Tür des Teslas und verursachte einen Gesamtschaden von mehr als 8.000 €. Der beklagte Opelfahrer behauptete, die Tür sei plötzlich und unvermittelt geöffnet worden, er habe deshalb den Unfall nicht vermeiden können. Eine im Tesla verbaute Kamera hatte das Geschehen vollständig aufgezeichnet.

Die Richterin sah die Kameraaufnahme ein und gab der Klage überwiegend statt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingelegt.

Die Gründe:
Der Beklagte und seine Versicherung müssen 70 % des entstandenen Schadens tragen.

Durch das Video konnte nachgewiesen werden, dass der Beklagte die bereits geöffnete Tür des Tesla hätte erkennen und unfallfrei daran vorbeifahren können. Belange des Datenschutzes standen der Verwertung des Videos nicht entgegen. Selbst wenn ein Datenschutzverstoß vorliegen würde, hätte das nicht automatisch zur Folge, dass die Verwertung der Videoaufnahme verboten wäre. Denn solche Aufnahmen sind jedenfalls immer dann verwertbar, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert werden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall höher zu bewerten ist als das Datenschutzrecht des gefilmten Unfallgegners.

Die gebotene Abwägung ging im vorliegenden Fall überwiegend zugunsten des Teslafahrers aus. Dieser musste allerdings 30 % seines Schadens selbst tragen, weil er die Tür über längere Zeit weit geöffnet hatte.

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LG Frankenthal - Entscheidung des Monats Januar 2026