Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

 Das müssen Sie im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben. 

Online-Dossier: Digitalisierung im Prozessrecht – Videokonferenztechnik, Elektronischer Rechtsverkehr, Online-Verfahren
In unserem stetig anwachsenden Online-Dossier finden Sie zahlreiche Aufsätze und wertvolle Kommentierungen zu den neuen Vorschriften sowie praxisnahe Hilfestellungen und bleiben bei allen Entwicklungen auf den neuesten Stand.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

Weitere Online-Dossiers:
Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht

pro Seite
21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 21.2.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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21.02.2022

Online-Dossier: Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht (Stand: 27.7.2022)

Am 1.1.2022 sind das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" und das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" in Kraft getreten. Damit hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Schuldrechtsreform 2022 die Richtlinie (EU) 2019/770 ("Digitale-Inhalte-Richtlinie") und die Richtlinie (EU) 2019/770 ("Warenkauf-Richtlinie") in Deutschland umgesetzt und in den §§ 327 bis 327u BGB neue Regeln für Verträge über digitale Produkte etabliert.
 

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21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 14.3.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 10.5.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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21.02.2022

Zur Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung

EuGH v. 10.2.2022 - C-522/20

Die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung zu begründen, darf sich nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers richten. Da der Besitz der Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats dazu beiträgt, dass eine tatsächliche Beziehung zu diesem besteht, ist es nicht offensichtlich unangemessen, in einem solchen Fall nur einen mindestens sechsmonatigen (statt einjährigen) gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu verlangen.

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18.02.2022

Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorangegangene Anhörung

BVerfG v. 1.12.2021 - 1 BvR 2708/19

Das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit gem. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG wird verletzt, wenn das Berufungsgericht ohne vorherige Anhörung der Antragsgegnerin eine einstweilige Anordnung erlässt. Dies gilt auch dann, wenn die Antragsgegnerin vorprozessual abgemahnt wurde, der Verfügungsantrag jedoch nicht mehr der außerprozessualen Abmahnung entspricht.

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18.02.2022

WEG: Beschlüsse müssen für rechtlichen Laien hinreichend nachvollziehbar sein

AG Wuppertal v. 29.9.2021 - 95b C 20/21

Die Gemeinschaft der Eigentümer kann das Klagerecht eines einzelnen Eigentümers durch gemeinsamen Beschluss nicht ausschließen. Die gefassten Beschlüsse der Versammlung müssen für die Eigentümer, als rechtliche Laien, jedoch hinreichend verständlich und nachvollziehbar sein und offenbaren welche rechtlichen Konsequenzen sich für die Gemeinschaft und die Eigentümer ergeben.

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18.02.2022

Online-Eheschließung in USA unwirksam

VG Düsseldorf v. 15.2.2022 - 7 L 122/22

Wer als Nicht-EU-Bürger mit einer Unionsbürgerin online über die Website der Behörden des Bundesstaates Utah der USA die Ehe schließt, hat keinen Anspruch auf Erhalt einer Bescheinigung nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.

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17.02.2022

Corona-Pandemie: Keine Vertragsanpassung für unrentable Gastwirtschaft

AG Köln v. 10.2.2022 - 221 C 248/21

In Fällen, in denen der Mieter einer gewerblichen Immobilie bereits vor der Corona-Pandemie mit seinem Betrieb keine Gewinne erzielt hat, erfolgt keine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB. Insoweit muss vermieden werden, dass Betriebe durch Subventionen künstlich am Leben erhalten werden, ohne dass ihr Geschäft überlebensfähig ist. Es besteht dann die Gefahr, dass sog. "Zombieunternehmen" entstehen.

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17.02.2022

Versorgungsausgleich: Änderung eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung nach dem Ende der Ehezeit

BGH v. 15.12.2021 - XII ZB 347/21

Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung nach dem Ende der Ehezeit rechtliche oder tatsächliche Veränderungen erfahren hat, die zu einer wesentlichen Änderung seines Ausgleichswerts i.S.v. § 51 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 3 FamFG geführt haben. Der "Ausgleichswert" des in die Ausgangsentscheidung nach früherem Recht einbezogenen Anrechts entspricht der Hälfte des seinerzeit ermittelten Ehezeitanteils; bei Anrechten, die in der Ausgangsentscheidung mit Hilfe der Barwert-Verordnung umgewertet worden sind, ist auf den seinerzeit festgestellten Nominalwert des hälftigen Ehezeitanteils vor der Dynamisierung abzustellen.

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