Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

 Das müssen Sie im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben. 

Online-Dossier: Digitalisierung im Prozessrecht – Videokonferenztechnik, Elektronischer Rechtsverkehr, Online-Verfahren
In unserem stetig anwachsenden Online-Dossier finden Sie zahlreiche Aufsätze und wertvolle Kommentierungen zu den neuen Vorschriften sowie praxisnahe Hilfestellungen und bleiben bei allen Entwicklungen auf den neuesten Stand.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

Weitere Online-Dossiers:
Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht

pro Seite
19.11.2024

Katzenhalterin haftet Dritten gegenüber für Tierarztkosten wegen einer Notbehandlung

AG München v. 30.8.2024, 161 C 16714/22

Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet der Tierhalter für die Kosten der Notbehandlung. Bei Behandlung eines leidenden Tieres steht das Interesse des jeweiligen Tierhalters regelmäßig im Vordergrund. Die Behandlung ist in solchen Fällen bereits der äußeren Erscheinung nach dem Rechts- und Interessenkreis des Tierhalters zuzuordnen.

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19.11.2024

Einstweiliger Rechtsschutz: Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Fristverlängerungsantrag

OLG München v. 25.7.2024 - 29 U 3362/23 e

Bereits durch einen Antrag auf eine nur kurze Fristverlängerung kann der Antragssteller in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erkennen geben, dass er nicht derart dringlich auf die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz angewiesen ist, dass es ihm nicht zuzumuten wäre, auf ein Hauptsacheverfahren verwiesen zu werden. Infolgedessen kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG als entkräftet angesehen werden. Dies gilt selbst dann, wenn einem derartigen Antrag seitens des Gerichts nicht entsprochen wird oder sich eine Stattgabe des Antrags im Ergebnis nicht auf die Verfahrensdauer auswirkt.

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19.11.2024

Stehende Position im Linienbus kann Konsequenzen bei der Haftungsfrage haben

AG München v. 18.10.2024, 338 C 15281/24

Im Stadtverkehr muss regelmäßig mit heftigen Bremsungen gerechnet werden. Ein Mann im fortgeschrittenen Alter sollte sich in einem Linienbus mit seinem Einkaufstrolley nicht in den Gang stellen, wenn ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stehen. Die stehende Position stellt keine geeignete Sicherung bei einer Bremssituation dar. Dies kann Konsequenzen bei der Haftungsfrage haben.

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19.11.2024

Zur nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf sicherem Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift

BGH v. 11.10.2024 - V ZR 261/23

Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der einfachen Signatur vergleichbare zweifelsfreie Gewähr dafür ergibt, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat. Eine unwirksame Prozesshandlung wird erst von ihrer Heilung an wirksam; eine nach Fristablauf erfolgte Behebung des Mangels ist nicht mehr fristwahrend. Das gilt auch für die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 45 Satz 1 WEG.

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19.11.2024

Mietspiegel trotz Mängeln verwendbar?

LG Berlin II v. 25.6.2024 - 67 S 80/24

Die Überzeugungskraft eines Mietspiegels wird erhöht, wenn die Parteien des Rechtstreits ihm - trotz etwaiger Erstellungsmängel - übereinstimmend die Tauglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zusprechen. Das Positivmerkmal des Berliner Mietspiegels (2021) "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes PKW-Parkplatzangebot in der Nähe (ausreichend dimensioniert)" ist auch erfüllt, wenn die Überlassung nur entgeltlich erfolgt (Festhalten an LG Berlin v. 16.10.2018 - 67 S 150/18).

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18.11.2024

Auswirkungen eines allgemein gehaltenen Kontaktverbots auf die Beteiligung an einer WhatsApp-Gruppe

OLG Hamm v. 24.9.2024 - 13 WF 105/24

Zwar adressiert derjenige, der eine Nachricht in einer WhatsApp-Gruppe schreibt, hiermit aktiv die jeweiligen Mitglieder der Gruppe. Insofern ist diese Situation anders zu bewerten als das Verbreiten von Botschaften über den eigenen WhatsApp-Status. Gleichwohl kann nicht in jedem Fall das Verschicken einer Nachricht an eine WhatsApp-Gruppe als verbotene Kontaktaufnahme zu einem bestimmten Gruppenmitglied iSv § 1 S. 3 Nr. 4 GewSchG angesehen werden.

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15.11.2024

BGH bestätigt: Schonfristzahlung weiterhin folgenlos für die ordentliche Kündigung

BGH v. 23.10.2024 - VIII ZR 106/23

Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung von BGH v. 13.10.2021 - VIII ZR 91/20 und BGH v. 5.10.2022 - VIII ZR 307/21). Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war.

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13.11.2024

Ersatzflug als zumutbare Maßnahme zur Flugverspätungsbegrenzung

BGH v. 24.9.2024 - X ZR 109/23

Zu den zumutbaren Maßnahmen i.S.v. Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Unternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (Bestätigung von BGH v. 10.11.2022 - X ZR 97/21; BGH v. 10.10.2023 - X ZR 123/22). Dies gilt auch dann, wenn noch am gleichen Tag eine Ersatzbeförderung durch das Luftfahrtunternehmen selbst möglich ist.

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13.11.2024

Befristetes Einreiseverbot für Zielland für Feststellung außergewöhnlicher Umstände von Bedeutung

BGH v. 15.10.2024 - X ZR 79/22

Ein Einreiseverbot für das Zielland ist für die Beurteilung der Frage, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, auch dann von Bedeutung, wenn das Verbot befristet ist und das Ende der Frist vor dem geplanten Reisebeginn liegt. Ein Ausschluss des Entschädigungsanspruchs nach § 651h Abs. 3 BGB kommt auch dann in Betracht, wenn der Reisende bereits mehrere Monate vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktritt.

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12.11.2024

Manipulation beim Verkehrsunfall?

LG Lübeck v. 26.9.2024 - 3 O 193/22

Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem "Unfall" einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt.

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