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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.06.2022

Bedeutung des Begriffs "Niederschlagung" einer weitergehenden Zahlungsverpflichtung

ArbG Erfurt v. 17.5.2022 - 6 Ca 851/21

Der Begriff der Niederschlagung resultiert aus dem Verwaltungsrecht und stellt grundsätzlich eine verwaltungsinterne Maßnahme insoweit dar. Die Maßnahme dient grundsätzlich zur Vermeidung unnötigen und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes. Eine Niederschlagung wirkt sich, anders als der Erlass, nicht auf den Bestand der Forderung aus.

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10.06.2022

Zur Berichterstattung über Kardinal Woelki

LG Köln v. 8.6.2022 - 28 O 295/21

Das LG hat vorliegend in einem weiteren Urteil über die Berichterstattung der Bildzeitung im Zusammenhang mit Kardinal Woelki entschieden. Es hat dabei die Berichterstattung der Bildzeitung in der konkret beanstandeten Form untersagt.

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10.06.2022

Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten

EuGH, C-154/21: Schlussanträge des Generalanwalts vom 9.6.2022

Generalanwalt Pitruzzella hat sich in seinen vorliegenden Schlussanträgen mit dem Umfang des Auskunftsrechts nach der DSGVO auseinandergesetzt.

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10.06.2022

EU führt Geschlechterquote in Vorstandsetagen ein

Für Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft gilt von 2026 an eine Geschlechterquote. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament geeinigt.

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09.06.2022

Miteinbeziehung bezahlter Produktrezensionen ohne entsprechende Kennzeichnung stellt unlautere getarnte Werbung dar

OLG Frankfurt a.M. v. 9.6.2022 - 6 U 232/21

Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird.

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09.06.2022

Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Kurzbesprechung

Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BGBl I 2010, 925) ist nicht nur auf Arbeitnehmerabfindungen zugeschnitten. Die BVerfG-Beschlüsse Rückwirkung im Steuerrecht I vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (BStBl II 2011, 76) und Rückwirkung im Steuerrecht II vom 07.07.2010 - 2 BvR 748/05 (BStBl II 2011, 86) sind wegen des Dualismus der Einkunftsarten auf Vermögenszuwächse im Gewerbebetrieb nicht übertragbar.

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09.06.2022

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes

Kurzbesprechung

Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei ist, wenn der leistende Unternehmer selbst die Übertragung von Geldern vornimmt.

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09.06.2022

Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 2.6.2022 hat die Finanzverwaltung zur Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

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09.06.2022

Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 2.6.2022 hat die Finanzverwaltung eine aktuelle Gesamtfassung der Mitteilungsverordnung veröffentlicht.

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09.06.2022

Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten

Kurzbesprechung

Die Steuerentlastungen nach § 9b und § 10 StromStG sind Beihilfen i.S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV. Der Anwendung von § 9b, § 10 StromStG steht im Jahr 2016 für Unternehmen in Schwierigkeiten das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV entgegen. Für die Einordnung eines Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten kommt es nach Art. 2 Nr. 18 Buchst. a AGVO nur auf das einzelne Unternehmen, nicht jedoch auf die wirtschaftliche Einheit (Konzernverbund) an, in den das einzelne Unternehmen eingebunden ist. Für ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO kommt es bei Erfüllung der Voraussetzung des Art. 2 Nr. 18 Buchst. a AGVO nicht darauf an, ob im Einzelfall eine positive Fortführungsprognose besteht.

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