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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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26.04.2024

Vollstreckung aus einem im Gewaltschutzverfahren geschlossenen Vergleich

OLG Hamm v. 9.1.2024 - 4 WF 156/23

Zwar spricht der Wortlaut des § 87 Abs. 2 FamFG nur von der Zustellung des Beschlusses und erwähnt den Vergleich als Vollstreckungstitel nicht. Der Wortlaut des § 87 Abs. 2 FamFG ist aber aufgrund eines gesetzgeberischen Versehens zu eng gefasst und die Norm daher analog auch auf gerichtlich protokollierte Vergleiche anzuwenden.

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26.04.2024

Einlegung eines wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässigen persönlichen Rechtsmittels bei beantragter Verfahrenskostenhilfe

BGH v. 20.3.2024 - XII ZB 506/23

Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann unverschuldet an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt hat. Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10.1.2024 - XII ZB 510/23, MDR 2024, 391). Der BGH hat sich vorliegend auch mit der Verpflichtung des Beschwerdegerichts befasst, den Beschwerdeführer darauf hinzuweisen, dass der von ihm gestellte Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde unvollständig ist und er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck einreichen müsse (im Anschluss an BGH Beschluss vom 27.8.2019 - VI ZB 32/18, FamRZ 2019, 2015).

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26.04.2024

Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB in einem "negativen" Zinsumfeld

BGH v. 12.3.2024 - XI ZR 159/23

Der Darlehensgeber soll durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehenskapitals und die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung im wirtschaftlichen Ergebnis so gestellt werden, wie er stünde, wenn das Darlehen für den ursprünglich vereinbarten Festschreibungszeitraum fortgeführt und mit Zinsen bedient worden wäre. Der mit der Aktiv-Passiv-Methode berechnete Zinsverschlechterungsschaden umfasst daher auch die bei einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen anfallenden negativen Renditen.

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26.04.2024

Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon

EuGH, C 21/23: Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.4.2024

Daten, die Kunden bei der Online-Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingeben, stellen keine Gesundheitsdaten dar.

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25.04.2024

Verarbeitung personenbezogener Daten zwecks personalisierter Werbung

EuGH, C-446/21: Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.4.2024

Die öffentliche Äußerung der eigenen sexuellen Orientierung durch den Nutzer eines sozialen Netzwerks macht dieses Datum "offensichtlich öffentlich", doch erlaubt dies nicht dessen Verarbeitung zum Zweck der personalisierten Werbung.

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25.04.2024

Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage darf gestrichen werden

FG Köln v. 14.3.2024, 7 V 10/24

Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Es gibt keinen besonderen Schutz der Erwartung, dass die bisherige Rechtslage bestehen bleibt. Der Umstand, dass hiermit als Rechtsreflex auch für Einzelne steuerlich nachteilige Folgen verbunden sein können, führt nicht zu einem anderen Ergebnis.

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25.04.2024

Zur Beweislast bei streitiger Autorisierung des in Rede stehenden Zahlungsvorgangs durch den Zahler

BGH v. 5.3.2024 - XI ZR 107/22

Macht der Zahler gegen den Zahlungsdienstleister einen Anspruch aus § 675u Satz 2 BGB in der vom 31.10.2009 bis zum 12.1.2018 geltenden Fassung (a.F.) geltend und ist die Autorisierung des in Rede stehenden Zahlungsvorgangs durch den Zahler streitig, trägt nach dem in § 675w BGB a.F. zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang auf dem Einsatz eines Zahlungs(authentifizierungs)instruments mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen beruht.

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25.04.2024

Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2024 hat die Finanzverwaltung das überarbeitete Vordruckmuster USt 7 A für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bekannt gemacht.

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25.04.2024

Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers

Kurzbesprechung

1. Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden.
2. Für die Frage, welcher Lieferung im Rahmen eines solchen Reihengeschäfts die Warenbewegung zuzuordnen ist, war nach altem Recht im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls maßgeblich, ob der Ersterwerber (Y) dem Zweiterwerber (Z) die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, im Inland übertragen hat (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.2015 - XI R 15/14, BFHE 249, 343, BStBl II 2023, 514, Leitsatz 2).
3. Ein ordnungsgemäß ausgestellter und unterzeichneter Frachtbrief erbringt nach Art. 9 Abs. 1 CMR keinen Beweis darüber, ob der Ersterwerber (Y) dem Zweiterwerber (Z) die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, im Inland übertragen hat.
4. Ob eine "gebrochene" Versendung vorliegt, spielt für die Frage, ob der Ersterwerber (Y) dem Zweiterwerber (Z) die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, im Inland übertragen hat, keine Rolle.

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25.04.2024

Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG

Kurzbesprechung

Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.02.2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760). Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG nicht an.

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