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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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09.07.2024

BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

BGH v. 9.7.2024 - XI ZR 44/23 u.a.

Sparer vergleichen im Rahmen ihrer Anlageentscheidung bei der maßgebenden objektiv-generalisierenden Sicht den ihnen angebotenen variablen Zins mit dem gegenwärtigen durchschnittlichen Marktzins und nicht mit einem Zins, der aus überwiegend in der Vergangenheit liegenden Zinsen berechnet wird. Der typische Sparer, der Sparverträge der vorliegenden Art abschließt, zeigt allerdings keinerlei Risikobereitschaft, so dass der im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung zu bestimmende Referenzzins ebenfalls keinen Risikoaufschlag enthalten darf.

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09.07.2024

Adidas vs. Nike: Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen

OLG Düsseldorf v. 28.5.2024 - I-20 U 120/23

Dies hat das OLG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AG (Verfügungsklägerin) und der Nike Retail B.V. (Verfügungsbeklagten) entschieden. Die Nike Retail B.V. hat damit im Berufungsverfahren teilweise Erfolg: Ihr bleibt nur noch in Bezug auf eine der fünf streitgegenständlichen Hosen untersagt, sie innerhalb Deutschlands anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder sie zu diesen Zwecken zu besitzen und / oder ein- oder auszuführen sowie zu bewerben.

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09.07.2024

Berufsvalidierung kommt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

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09.07.2024

Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. In einer Politikwerkstatt mit über einhundert Fachexpert*innen unterschiedlicher Disziplinen und den Sozialpartnern wurden zentrale Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten diskutiert. Das BMAS reagiert mit diesen Empfehlungen auf den formulierten Auftrag im Koalitionsvertrag.

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09.07.2024

Klage gegen Meta-Konzern auf Vergütung von Datentransportleistungen in erster Instanz erfolgreich

LG Köln v. 14.5.2024 - 33 O 178/23

Das LG Köln hat der Klage einer Tochter der Deutschen Telekom AG gegen eine Tochter des Meta-Konzerns auf Vergütung von Datentransportleistungen stattgegeben. Die Klage auf Zahlung offener Vergütung iHv 20 Mio € für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Netzwerkstrukturen für den Datenverkehr der Beklagten war damit erfolgreich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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08.07.2024

Pauschalbesteuerung gem. § 37b EStG bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds

FG Hamburg v. 14.3.2024 - 6 K 109/20

Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen im Sinne von § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar.

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08.07.2024

Auf Bildschirmmaske mit Bestell-Schaltfläche müssen zahlungspflichtige Leistungen klar ersichtlich sein

BGH v. 4.6.2024 - X ZR 81/23

In den Fällen des § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB muss der Verbraucher aus der Bildschirmmaske, in der die Bestell-Schaltfläche enthalten ist, ersehen können, für welche Leistungen des Unternehmers er eine Zahlungspflicht eingeht. Wenn mit einem einheitlichen Bestellvorgang Verträge über mehrere Leistungen abgeschlossen werden, die grundsätzlich unabhängig voneinander zu erbringen sind, muss die Maske, in der die Bestell-Schaltfläche enthalten ist, einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass der Verbraucher mit dem Betätigen der Schaltfläche eine auf den Abschluss aller dieser Verträge gerichtete Erklärung abgibt. Hat ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines nach § 312j Abs. 3 und 4 BGB unwirksamen Abonnementvertrags eine andere Leistung zu einem vergünstigten Preis erbracht, steht der Schutzzweck der genannten Vorschriften einem Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz gem. § 812 Abs. 1 Fall 1 und § 818 Abs. 2 BGB in der Regel entgegen.

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08.07.2024

Einkommensteuer: Keine ausreichenden verfassungsrechtlichen Zweifel an Neuregelung zu Fondsetablierungskosten gem. § 6e EStG

FG Hamburg v. 21.2.2024 - 6 K 27/22

Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds können Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 EStG darstellen. Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den Veranlagungszeitraum 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG).

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08.07.2024

Anspruch auf Schadensersatz bei zerkratztem Kochfeld durch Grillpfanne?

AG Frankfurt a.M. v. 23.5.2025 - 31 C 3103/22 (78)

Ein etwaiges Verschulden des Herstellers ist nicht gem. § 278 BGB dem Händler zuzurechnen, da nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Hersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers ist, der die Sache an seine Kunden verkauft. Hat der Käufer einer Grillpfanne die ausdrückliche Warnung in der Gebrauchsanweisung missachtet und dadurch gegen die ihm obliegende "Sorgfaltspflicht in eigenen Angelegenheiten" derart gravierend verstoßen, dass sein Mitverschulden sich "anspruchsvernichtend" auswirkte, entfällt ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz.

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08.07.2024

Der verratene Himmel: Urheberrecht und Änderungen des Klageantrags im Revisionsverfahren

BGH v. 27.6.2024 - I ZR 102/23

Das durch § 13 Satz 1 UrhG geschützte Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft wird auch dann beeinträchtigt, wenn das Bestreiten oder die Anmaßung der Urheberschaft lediglich gegenüber dem Urheber selbst zum Ausdruck gebracht wird. Änderungen des Klageantrags sind im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht möglich (§ 557 Abs. 1 ZPO). Eine aus Gründen der Prozessökonomie ausnahmsweise auch in der Revisionsinstanz in Betracht kommende abschließende Entscheidung über eine Änderung, die nur eine Beschränkung oder Modifikation des früheren Antrags darstellt, setzt voraus, dass auf der Grundlage des festgestellten und unstreitigen Sachverhalts ohne Beschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten des Gegners eine abschließende Entscheidung möglich und sachdienlich ist.

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