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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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27.08.2021

Keine Einführung eines neuen Streitgegenstands mit der Restitutionsklage

BGH v. 3.8.2021 - II ZR 283/19

Es ist unzulässig, mit der Restitutionsklage einen neuen Streitgegenstand einzuführen. Die Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen einen Gesellschaftsschuldner als Dritten durch einen Gesellschafter beruht auf einem anderen Anspruchsgrund als dessen Inanspruchnahme als Mitgesellschafter durch einen Gesellschafter aufgrund einer Auseinandersetzungsrechnung.

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26.08.2021

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022

Unter dem Datum des 18.8.2021 hat die Finanzverwaltung auf ihrer Internet-Seite das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gemacht.

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26.08.2021

Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a Absatz 3 Nummer 5 UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 19.8.2021 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-647/17 (Srf konsulterna) an die neue Rechtslage angepasst.

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26.08.2021

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.8.2021 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 (BStBl. I 2019, 527) aktualisiert.

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26.08.2021

Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.8.2021 hat die Finanzverwaltung Vordruckmuster zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern bekannt gemacht.

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26.08.2021

Alle weiteren am 26.8.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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26.08.2021

Umsatzsteuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Kurzbesprechung

Der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH ist von der Umsatzsteuer befreit; dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.

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26.08.2021

Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

Kurzbesprechung

1. § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift i.S. von § 42 Abs. 1 Satz 2 AO; damit ist die Annahme eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO für den Fall der Veräußerung nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung eines Grundstücks angebahnt, liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich nicht vor, wenn er das Grundstück unentgeltlich auf seine Kinder überträgt und diese das Grundstück an den Erwerber veräußern; der Veräußerungsgewinn ist dann bei den Kindern nach deren steuerlichen Verhältnissen zu erfassen.

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26.08.2021

Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer Besitzgesellschaft beteiligten Kommanditistin

Kurzbesprechung

1. Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit die Möglichkeit, in der KG ihren Willen durchzusetzen. Trotz Mehrheitsbeteiligung kann aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Beherrschungsidentität zu verneinen sein.
2. Hat die mehrheitlich an einer Betriebsgesellschaft beteiligte Kommanditistin einer Besitzgesellschaft aufgrund der ihr als Treuhänderin gegenüber Treugebern obliegenden Treuepflicht in der Gesellschafterversammlung der Besitz-KG ihre eigenen Interessen überwiegend den Interessen der Treugeber unterzuordnen, so scheidet die Annahme einer personellen Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung aus.

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26.08.2021

Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer in einem sog. Dieselfall

BGH v. 27.7.2021 - VI ZR 698/20

Der von einem Käufer in einem sog. Dieselfall geltend gemachte Schaden fällt auch bei Verkauf eines Gebrauchtwagens nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck des § 826 BGB. Auf den Schutzzweck der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und der zur vollständigen Harmonisierung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge erlassenen Rechtsakte der EU kommt es im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB nicht an.

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