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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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31.03.2022

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf

Kurzbesprechung

1. Versorgungsleistungen können --unter bestimmten weiteren Voraussetzungen-- auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung durch den aus dieser Norm folgenden gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen ersetzt.
2. Eine die Höhe der Versorgungsleistungen konkretisierende nachträgliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Erben oder sonstigen Begünstigten muss den Vorgaben des § 23 Abs. 3 HO - RhPf entsprechen, wenn die Leistungen als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Falls die Parteien Leistungen in einer Höhe vereinbaren wollen, die nicht aus § 23 HO - RhPf abgeleitet werden könnte, müssen sie dies bereits im Übergabevertrag oder in der letztwilligen Verfügung regeln, wenn sie die einkommensteuerrechtliche Anerkennung erreichen wollen.
3. Beruhen der Vermögensübergang und die Verpflichtung zur Erbringung von Versorgungsleistungen auf einer letztwilligen Verfügung, kommt es für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 23g EStG nicht auf den Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung, sondern auf den des Erbfalls an.

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31.03.2022

Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen

Kurzbesprechung

1. Bei einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Hinblick auf die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Verteilung der Unterhaltsleistungen zwischen den Elternteilen für im Haushalt lebende minderjährige Kinder (in Form von Natural-, Bar- und Betreuungsunterhalt) dem Willen des allein sorgeberechtigten Elternteils oder der gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile entspricht.
2. Leben nicht miteinander verheiratete Eltern zusammen mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt, kann nicht allein deshalb, weil ein betreuender Elternteil keinen oder nur einen geringen Beitrag zum (gemeinsamen) Haushaltseinkommen leistet, davon ausgegangen werden, dass dieser Elternteil i.S. des § 32 Abs. 6 Satz 6 Alternative 1 EStG seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachkommt.
3. Eine fehlende Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit i.S. des § 32 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 EStG kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass ein Elternteil ein im gemeinsamen Haushalt lebendes minderjähriges Kind überwiegend betreut und keine oder nur geringe Beiträge zum (gemeinsamen) Haushaltseinkommen leistet.

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31.03.2022

Negative Bewertung auf Jameda: Ärztin hat keinen Anspruch auf Löschung ihrer Basisdaten aus dem Portal

BGH v. 15.2.2022 - VI ZR 692/20

Der BGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung von personenbezogenen Daten in einem Arztsuche- und Arztbewertungsportal im Internet (hier: www.jameda.de) und dem sog. "Medienprivileg" i.S.d. Art. 38 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 85 Abs. 2 DSGVO auseinandergesetzt.

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30.03.2022

WEG: Rechtsprechungsänderung zum Unterlassungsverlangen einer zweckwidrigen Nutzung

BGH v. 28.1.2022 - V ZR 86/21

Der einzelne Wohnungseigentümer kann nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums verlangen. Entsprechende Unterlassungsansprüche können nunmehr allein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

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29.03.2022

Gewerberaummiete: Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

BGH v. 26.1.2022 - XII ZR 79/20

Für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts kann es genügen, dass der Beklagte unter Hinweis auf die von ihm gegenüber dem Anspruch erklärte Aufrechnung die Abweisung der Klage beantragt hat.

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29.03.2022

Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Warnung auf lebensmittelwarnung.de ohne vorheriger Anhörung

OVG Lüneburg v. 17.2.2022 - 14 ME 54/22

Nach § 40 Abs. 3 LFGB sind Unternehmen vor Verkündung einer Warnmeldung gegenüber der Öffentlichkeit, durch welche sie Nachteile erleiden könnten, anzuhören. Für die Heilung eines Anhörungsmangels genügt der Austausch von Schriftsätzen im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht.

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29.03.2022

Diskothekenbetreiber haftet für rutschige Tanzfläche

OLG Karlsruhe v. 16.3.2022 - 7 U 125/21

Der Betreiber einer Diskothek muss dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. Dazu gehört es, dass die Tanzfläche regelmäßig durch einen Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen sowie Scherben kontrolliert wird.

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29.03.2022

Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

OLG Zweibrücken v. 29.6.2021 - 1 Owi 2 SsBs 40/21

Das Regelfahrverbot kann nicht allein wegen der Art des geführten Kraftfahrzeugs (hier: E-Scooter) entfallen. Für die Beurteilung der abstrakten Gefährlichkeit bestimmend bleiben die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt.

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29.03.2022

Pflichtteilsstrafklausel: Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses bedeutet noch nicht Forderung des Pflichtteils

OLG Frankfurt a.M. v. 1.2.2022 - 21 W 182/21

Eine Pflichtteilsstrafklausel ist nicht bereits dann erfüllt, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. Auf eine solche Auskunft ist der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können.

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28.03.2022

Verbotene Eigenmacht durch Sperren der Auflademöglichkeit einer Elektroauto-Batterie per Fernzugriff

OLG Düsseldorf v. 7.10.2021 - 20 U 116/20

Das Sperren der Auflademöglichkeit der Batterie eines Elektrofahrzeugs per Fernzugriff stellt verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 Abs. 1 BGB dar. Eine entsprechende AGB-Klausel in den Mietbedingungen der deutschen Niederlassung einer französischen Herstellerbank ist somit unwirksam und wettbewerbswidrig. Weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zugelassen.

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