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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.02.2022

Recht auf Meinungsäußerung: Messenger Dienst darf Nutzer bei Versand von Missbrauchsfotos sofort ohne Anhörung sperren

LG München I v. 31.1.2022 - 42 O 4307/19

Nur durch eine sofortige Kündigung des Nutzungsverhältnisses es dem Messenger Dienst möglich, sicherzustellen, dass der Nutzer Missbrauchsfotos nicht weiterverbreitet. Eine vorherige Anhörung ist in einem solchen Fall entbehrlich. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Kündigung nachträglich anzugreifen und spätestens im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens die Gründe für die Sperrung anzugreifen und sich hierzu Gehör zu verschaffen.

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02.02.2022

Arzthaftungsrecht: Keine Umkehr der Beweislast trotz Behandlungsfehlers

OLG Köln v. 20.12.2021 - 5 U 39/21

Wird nach einem Trauma eine Röntgenaufnahme in einer zum Ausschluss einer Fraktur der Wirbelsäule angezeigten zweiten seitlichen Ebene zunächst richtigerweise unterlassen, weil eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur Versorgung einer schweren Schädelverletzung im Vordergrund steht, kann sich das Unterlassen der Vervollständigung der Diagnostik im weiteren Verlauf als einfacher, nicht aber als grober Behandlungsfehler darstellen, wenn eindeutig richtungsweisende Symptome fehlen. In einem solchen Fall liegt keine Umkehr der Beweislast vor.

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01.02.2022

Einschränkung des Wohnungseigentümers hinsichtlich Sondereigentums?

AG Essen v. 9.12.2021 - 196 C 73/21

Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Wohnungseigentümer die Vermietung/Verpachtung von der Zustimmung eines Dritten entsprechend § 12 WEG abhängig machen können. Allerdings kann das Recht auf Vermietung des Sondereigentums nur durch die Gemeinschaftsordnung, d.h. eine Vereinbarung gem. §§ 10 Abs. 3, 15 WEG eingeschränkt werden.

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01.02.2022

Verbrauch des Kündigungsgrunds durch Abmahnung - Betriebsbegriff des § 23 KSchG

ArbG Gera v. 16.12.2021 - 2 Ca 329/20

Eine Abmahnung beinhaltet regelmäßig konkludent die Aussage, wegen der in ihr gerügten Vorfälle keine weitergehende arbeitsrechtliche Sanktion ergreifen zu wollen. Betriebsteile und Nebenbetriebe werden i.S.v. § 23 KSchG nicht gesondert betrachtet, sondern als Einheit mit dem Hauptbetrieb angesehen, soweit sie arbeitstechnisch nur Teilfunktionen wahrnehmen und über keinen eigenen Leitungsapparat verfügen.

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01.02.2022

Keine Betriebsänderung bei fehlender Verminderung der Betriebskapazität

ArbG Gera v. 24.11.2021 - 5 Ca 935/21

Es besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG, wenn nur die Arbeitszeit und die Maschinenlaufzeiten verkürzt werden, soweit es dem Arbeitgeber jederzeit möglich ist, im Rahmen seines Weisungsrechts wieder die Arbeitszeit anzuordnen, die vor der Verkürzung geleistet wurde und mit den vorhandenen Maschinen die ursprüngliche Leistungsfähigkeit des Betriebes wieder erreicht werden kann. In einem solchen Fall wurde die Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht herabgesetzt, liegt keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG vor.

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01.02.2022

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos

BVerfG v. 24.1.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a.

Das BVerfG hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerdeführerinnen als praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wenden. Die Vorschrift untersagt Personen, die nicht Tierärzte sind, Humanhomöopathika bei Tieren anzuwenden.

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01.02.2022

Zu den Anforderungen an Preisinformation bei Kopplungsangeboten

BGH v. 25.11.2021 - I ZR 148/20

Die an die Preisinformation bei Kopplungsangeboten zu stellenden Anforderungen ergeben sich nunmehr aus dem lauterkeitsrechtlichen Irreführungsverbot (§ 5 Abs. 1 UWG), dem Tatbestand der Informationspflichtverletzung (im unternehmerischen Verkehr § 5a Abs. 1 UWG, im Verhältnis zu Verbrauchern § 5a Abs. 2 UWG) sowie aus dem Verbot aggressiver geschäftlicher Handlungen (§ 4a UWG) und der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel (im unternehmerischen Verkehr § 3 Abs. 1 UWG, im Verhältnis zu Verbrauchern § 3 Abs. 2 UWG; Weiterführung von BGH v. 13.6.2002 - I ZR 173/01 - Kopplungsangebot I; BGH v. 27.2.2003 - I ZR 253/00 - Gesamtpreisangebot).

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01.02.2022

Generalanwalt: Automatisierte Verarbeitung von Fluggastdatensätzen mit Datenschutz-Grundrechten vereinbar

EuGH v. 27.1.2022 - C-817/19, Schlussanträge des Generalanwalts

Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose automatisierte Verarbeitung von Fluggastdatensätzen sind mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Fluggastdatensätzen in nicht unkenntlich gemachter Form kann hingegen nur zur Abwendung einer realen, aktuellen oder vorhersehbaren ernsten Bedrohung für die Sicherheit der Mitgliedstaaten gerechtfertigt werden und sofern die Dauer dieser Speicherung auf das unbedingt Notwendige beschränkt ist. Die in der Fluggastdaten-Richtlinie vorgesehene Übermittlung von Daten der Rubrik "Allgemeine Hinweise" genügt zudem nicht den Anforderungen der Grundrechtecharte in Bezug auf Klarheit und Bestimmtheit.

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31.01.2022

Insolvenzverwalter: Prozessführung mit Hilfe eines Prozessfinanzierers

BGH v. 16.12.2021 - IX ZB 24/21

Hat der Insolvenzverwalter einem Prozessfinanzierer einen Teil der streitigen Forderung abgetreten oder sich verpflichtet, einen bestimmten Teil des Erlöses an den Prozessfinanzierer auszuzahlen, erhöht nur der Teil des Erlöses die Berechnungsgrundlage, welcher der Insolvenzmasse nach Abzug der dem Prozessfinanzierer zustehenden Beträge zufließt.

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31.01.2022

Herabwürdigende Äußerungen bei Facebook kein Verstoß gegen Kontaktaufnahmeverbot

OLG Frankfurt a.M. v. 17.12.2021 - 6 WF 147/21

Herabwürdigende Äußerungen über den Inhaber eines Vollstreckungstitels in einem Facebook-Account stellen keine Verstöße gegen ein Kontaktaufnahmeverbot i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GewSchG dar, die mit Ordnungsmitteln sanktioniert werden können. Die Äußerung, es dem Inhaber eines Vollstreckungstitels "gewaltig heimzuzahlen", stellt keine Drohung i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GewSchG dar und kann ebenfalls nicht mit Ordnungsmitteln belegt werden.

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